1) Zweckbestimmung
Auszeichnung einer hervorragenden Leistung auf dem Gebiet der Belletristik. Prämiert werden keine Einzelwerke, sondern professionell künstlerisch tätige Personen, die in persönlicher Hinsicht auszeichnungswürdig sind und deren hervorragende Begabung durch erheblich über dem Durchschnitt liegende künstlerische Leistungen nachgewiesen ist und die auch für die Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lassen oder ein herausragendes Lebenswerk vorweisen können.
2) Höhe
3.500 Euro. Der Preis kann einheitlich oder zu mehreren Teilen festgesetzt werden. Zusätzlich zu dem Geldbetrag wird eine Urkunde verliehen.
In besonderen Fällen können zusätzliche undotierte Würdigungen vergeben werden.
3) Empfängerkreis
Die Preisträgerinnen beziehungsweise Preisträger müssen eng mit dem Landkreis Augsburg verbunden sein. Der Bezug zum Landkreis Augsburg kann entweder durch den Wohnsitz (aktueller, d.h., Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg seit mindestens 1. Juli des Vorjahres, oder langjähriger, d.h. mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren mit Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg) oder das künstlerische Schaffen gegeben sein. Nachweise der genannten Voraussetzungen müssendurch die Kunstschaffenden im Rahmen ihrer Bewerbung erbracht werden.
Bei Gruppen müssen mindestens zwei Drittel der Gruppenmitglieder die Voraussetzungen erfüllen.
Der Kunstpreis kann nur an Personen vergeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4) Vergabeverfahren
| 4.1 | Der Preis wird bei Vorliegen auszeichnungswürdiger Leistungen jährlich vergeben. |
| 4.2 | Der Preis wird an die gleiche Person oder Gruppe nur einmal vergeben. |
| 4.3 | Das Recht, Personen oder Gruppen für den Preis vorzuschlagen, steht jedermann zu (auch Kunstschaffenden selbst). Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen. |
| 4.4 | Die Vorschläge sind bis zum 26. April 2026 schriftlich beim Landratsamt Augsburg - Frau Christina Sammüller, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg einzureichen oder bevorzugt per E-Mail (max. Dateigröße insgesamt 10 MB) an kunstpreis@LRA-a.bayern.de zu senden. Die üblichen Unterlagen (persönlicher Lebenslauf, Angaben über den künstlerischen Werdegang etc.) sind beizufügen. |
| 4.5 | Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur aufgrund von Vorschlägen von mindestens drei Sachverständigen, welche vom Landrat bestellt werden. |
| 4.6 | Die Preisübergabe erfolgt durch den Landrat oder durch seine Vertretung. |
| 4.7 | Preisträger/Preisträgerinnen müssen mit einer evtl. Veröffentlichung persönlicher Daten einverstanden sein. |
| 4.8 | Für alle Entscheidungen aus Anlass der Vergabe des Kunstpreises ist der Rechtsweg ausgeschlossen. |
| 4.9 | Für eingereichte Arbeiten und deren Unversehrtheit kann vom Landkreis Augsburg keine Haftung übernommen werden. |