Datum: | 18. Januar 2021 |
Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:30 Uhr |
Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
Schriftführer/in: | Andreas Sauer |
Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
Zahl der Anwesenden: | 17 |
Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Teilnehmer:
1. Bürgermeister | Mögele Jürgen |
2. Bürgermeister | Pux Werner |
3. Bürgermeister | Oberlander Michael |
Gemeinderat | Bauer Karl |
Gemeinderat | Breunig Michael |
Gemeinderat | Dr. Buhl Wolfgang |
Gemeinderat | Fendt Christian |
Gemeinderat | Kugelbrey Engelbert |
Gemeinderätin | Mayr Regina |
Gemeinderat | Mayr Thomas |
Gemeinderat | Pux Vincent |
Gemeinderat | Rößle Wolfgang |
Gemeinderat | Saßen Theodor |
Gemeinderat | Schalk Herbert |
Gemeinderat | Schaller Herbert |
Gemeinderätin | Seemüller Brigitte |
Gemeinderat | Steiner Florian |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
1. | Antrag des Ersten Bürgermeisters Mögele zur Geschäftsordnung der Gemeinde Gessertshausen zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung beim TOP 4 öffentliche Sitzung; |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem Antrag des Ersten Bürgermeisters Mögele zur Geschäftsordnung, dass zum TOP 4 öffentlicher Sitzung die Beschlussvorschläge mit den Nrn. 1a und 1b heute nicht behandelt werden, stattzugeben.
13 für / 4 gegen
2. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Eine Bürgerinitiative Döpshofen, vertreten durch Herrn Christian Mögele kritisiert die gegenwärtige Informationspolitik der Gemeinde Gessertshausen im Allgemeinen und im Besonderen zur ihrer Meinung nach unzureichende Wasserversorgungssituation (Löschwasserversorgung, Druckschwankungen, Wasserrohrbrüchen). Die BI übergibt dem Gemeinderat und der Verwaltung ein dreiseitiges Schreiben, unterschrieben von mehreren Bürgerinnen und Bürgern von Döpshofen, mit verschiedenen Fragen und der Bitte um zeitnahe Rückantwort.
3. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 14.12.2020 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 14.12.2020 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
17 für / 0 gegen
4. | Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Beratung und ggf. Beschlussfassung zum neuen Abstandsflächenrecht in Bayern samt Satzungsermächtigung für die Gemeinde |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom neuen Abstandsflächenrecht in Bayern, samt Satzungsermächtigung für die Gemeinde zum 01.02.2021 und beschließt keine eigene Satzung mit den alten Abstandsflächenregelungen.
1 für / 16 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom neuen Abstandsflächenrechte in Bayern, samt Satzungsermächtigung für die Gemeinde zum 01.02.2021 und beschließt gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. a BayBO eine eigene Satzung mit den alten Abstandsflächenregelungen unverzüglich in Kraft zu setzen.
16 für / 1 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom neuen Abstandsflächenrechte in Bayern, samt Satzungsermächtigung für die Gemeinde zum 01.02.2021 und beschließt die nachfolgend zitierte Satzung in Kraft zu setzen:
Die Gemeinde Gessertshausen erlässt aufgrund Artikel 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. a der Bayerischen Bauordnung (BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) und Artikel 23 Gemeindeordnung (GO) folgende
Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
§ 1 Geltungsbereich
Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
§ 2 Abstandsflächentiefe(
1) Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 1 H, mindestens jedoch 3 m. (2) Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden S. 1 beachtet .
§ 3 Bebauungspläne
Abweichende, in Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsflächen bleiben unberührt.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.02.2021 in Kraft.
17 für / 0 gegen
5. | Ortsumfahrung B300 Neu; Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.07.2015, TOP 4 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt von den Einzelbeschlüssen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.07.2015, TOP 4, den nachfolgenden Einzelbeschluss aufzuheben:Nr. 4 Variante „Bahntrasse“ oder „Bahntrasse mit Rampe“ der Ortsumgehung Gessertshausen (B300)
15 für / 2 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt von den Einzelbeschlüssen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.07.2015, TOP 4, den nachfolgenden Einzelbeschluss aufzuheben:
Nr. 6 Variante „Bahntrasse“ der Ortsumgehung Gessertshausen (B300)
15 für / 2 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt von den Einzelbeschlüssen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.07.2015, TOP 4, den nachfolgenden Einzelbeschluss aufzuheben:
Nr. 7 zusätzlicher Lärmschutz für Deubach und eine Verkehrsberuhigung für die Ortsdurchfahrt Wollishausen.
7 für / 10 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat erklärt seine Absicht, unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage und mit Hilfe des Staatlichen Bauamtes Augsburg, zeitnah innerörtliche Schutzmaßnahmen zugunsten der Anlieger und Fußgänger an der innerörtlichen B300 in Angriff zu nehmen.
17 für / 0 gegen
6. | Bekanntgaben |
Bürgermeister Mögele informiert den Gemeinderat zum Zeitungsbericht der Augsburger Allgemeinen über die Unterstützung des Freistaates Bayern an die Gemeinden, dass corona-bedingte Gewerbesteuerausfälle zu einem gewissen Teil kompensiert werden. Die Gemeinde erhält eine Zuwendung von rund 241.500 €.
Da am 19.01.2021 eine Bauausschusssitzung und am 20.01.2021 eine Finanzausschusssitzung stattfindet, entfällt die für den 25.01.2021 geplante Gemeinderatssitzung. Es soll eine Überbeanspruchung des Gemeinderates und der Verwaltung mit Sitzungsdiensten vermieden werden. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 08.02.2021 statt.
7. | Anfragen des Gemeinderats |
Ein Gemeinderat fragt nach dem Sachstand | |
- | zum Ansinnen der Bayerischer Staatsregierung an pflegende Angehörige und mittellosen Bürgerinnen und Bürger kostenlos FFP 2 – Masken über die Kommunen auszugeben. Er bittet die Verwaltung entsprechende Informationen im Amtsblatt „über den Zaun“ bekannt zu geben. |
- | ob bereits Antwort der SWA zu seinem Antrag aus der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2021, vorliegt. |
- | zu den Nutzungsbestimmungen bei der Nutzung der Mensa im Bürgerhaus durch einzelne Bürger |
Bürgermeister Mögele nimmt die Fragen zur Kenntnis und will sich mit der Verwaltung absprechen.
Ein Gemeinderat fragt nach dem Sachstand zur Schließung der Alten Schule Deubach aufgrund umfangreicher Feuchtigkeitsschäden. Welche Maßnahmen wird die Gemeinde einleiten um die Räume wieder nutzbar zu machen?
Bürgermeister Mögele teilt mit, dass das technische Bauamt, vertreten durch Bautechniker Karg die Angelegenheit untersucht und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
Ein Gemeinderat fragt nach, weshalb in den Kindertoiletten die Fußböden aufgeschlagen sind.
Bürgermeister Mögele teilt mit, dass ein Sachverständiger eingeschaltet ist, weil Zweifel an der Estricheinbauqualität gegeben sind.