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Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Schulverband Ustersbach

I.

Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1, 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Ustersbach-Dinkelscherben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 356.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 97.800,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 255.400,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 1. Oktober 2023 auf 90 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.837,78 € festgesetzt.

4.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 27.800,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Vermögensumlage).

5.

Die Investitionsumlage (Vermögensumlage) wird je Verbandsschüler auf 308,89 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 48.500,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Ustersbach, den 05.04.2024
Schulverband Ustersbach-Dinkelscherben

Wilhelm Reiter
Schulverbandsvorsitzender
II.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 9 Abs. 1 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 117, 110 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 28.03.2024 genehmigt bzw. gewürdigt.

Der Haushaltsplan liegt während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Ustersbach, den 05.04.2024

Wilhelm Reiter
Schulverbandsvorsitzender