Gemeinde Gessertshausen
Niederschriftüber die öffentliche
3. Sitzung des Gemeinderates Gessertshausen
| Datum: | 2. März 2026 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 19:50 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Susanne Lechner |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 14 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Es nahmen keine Bürger/innen an der Sitzung teil.
2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 09.02.2026- öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 09.02.2026 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
⇔ 14 für / 0 gegen
| 3. | Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Steineberg" Gessertshausen; Billigung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB |
| 3.1 | Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Steineberg" Gessertshausen; Abwägung von Einwendungen des Hauptamtes der Gemeinde Gessertshausen vom 12.12.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Hauptamtes der Gemeinde Gessertshausen vom 12.12.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.
⇔ 14 für / 0 gegen
3.2 | Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Steineberg" Gessertshausen; Abwägung von Einwendungen des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16.12.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16.12.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.
⇔ 14 für / 0 gegen
3.3 | Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Steineberg" Gessertshausen; Abwägung von Einwendungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 09.01.2026 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 09.01.2026 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.
⇔ 14 für / 0 gegen
3.4 | Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Steineberg" Gessertshausen; Abwägung von Einwendungen des Amtes für Ländliche Entwicklung vom 22.01.2026 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung Krumbach (Schwaben) vom 22.01.2026 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.
⇔ 14 für / 0 gegen
3.5 | Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Steineberg" Gessertshausen; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Technischer Umweltschutz vom 20.01.2026 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Technischer Umweltschutz vom 20.01.2026 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.
⇔ 14 für / 0 gegen
3.6 | Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Steineberg" Gessertshausen; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Bauleitplanung vom 29.01.2026 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung vom 29.01.2026 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung/Abwägung geändert.
⇔ 14 für / 0 gegen
3.7 | Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Steineberg" Gessertshausen; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Am Steineberg" in der Fassung vom 02.03.2026 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes ist mit der Begründung (und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB) zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Teilaufhebung des Bebauungsplanes eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Teilaufhebung des Bebauungsplanes in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah die entsprechenden Schritte einzuleiten.
⇔ 14 für / 0 gegen
4. | Beteiligung als TöB im Rahmen des frühzeitigen Offenlegungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 35 "Freiflächen-PV-Anlage Buch" in Kutzenhausen |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt als Träger öffentlicher Belange Kenntnis von der Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen zum BP Nr. 35 „Freiflächen-PV-Anlage Buch" und beschließt keine Einwendungen gelten zu machen.
⇔ 14 für / 0 gegen
5. | Beteiligung als TöB im Rahmen des frühzeitigen Offenlegungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 36 "Ortszentrum, Neubau einer Werkhalle für Maschinenbau" in Kutzenhausen |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt als Träger öffentlicher Belange Kenntnis von der Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen zum BP Nr. 36 „Ortszentrum, Neubau einer Werkhalle für Maschinenbau" und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.
⇔ 14 für / 0 gegen
6. | Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Gartenhütte auf der Fl. Nr. 284/7,Gemarkung Deubach |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf isolierte Befreiung zu Errichtung einer Gartenhütte auf der Fl. Nr. 284/7, Gemarkung Deubach und beschließt diesem die Zustimmung zu erteilen.
⇔ 14 für / 0 gegen
7. | Bekanntgaben |
Erster Bürgermeister Mögele informiert den Gemeinderat über die Bauleitplanung „Südlich Schlossstraße und östlich Dullbach" Deubach rund um den Kindergarten.
8. | Anfragen des Gemeinderats |
| • | Ein Gemeinderat fragt nach, wann die Baupläne für das Feuerwehrhaus in Margertshausen im Rathaus eingehen. |
| • | Ein Gemeinderat wünscht eine detailliertere Veröffentlichung zur VG-Umlage, als im Amtsblatt Nr. 3 vom 06.02.2026 veröffentlicht wurde. |