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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 10/2025
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Amtliche Bekanntmachungen

Am 03.04.2025 wurde die Haushaltssatzung durch die Gemeinschaftsversammlung der VG-Gosberg beschlossen.

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg, Reuther Str. 1, 91361 Pinzberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden, öffentlich aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg

(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.592.500 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 443.650 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 880.000 € festgesetzt und nach den Verhältnissen der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 5.035 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 174,78 € festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 112.500 € festgesetzt und nach den Verhältnissen der Einwohnergleichwerte (EGW) der beteiligten Gemeinden nach dem derzeitigen Stand bemessen.

2.

Für die Investitionsumlage der Abwasserentsorgung (112.500 €) wird der derzeitige Stand der Einwohnergleich-werte der beteiligten Gemeinden zu Grunde gelegt:

Kunreuth

1.524 EGW

Pinzberg

2.036 EGW

Wiesenthau

1.866 EGW

Effeltrich

474 EGW

5.900 EGW

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Pinzberg, den 12.05.2025

Verwaltungsgemeinschaft Gosberg

(Siegel)

gez.___________________________

Drummer, (Gemeinschaftsvorsitzender)