Corona haben wir hinter uns gelassen. Das Vereinsleben und somit die Festivitäten in den Gemeinden nehmen wieder spürbar zu.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass jede Veranstaltung, zu der die allgemeine Öffentlichkeit Zugang hat, bei der Gemeindeverwaltung mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen ist. Dies betrifft Feste wie Grillfeste, Johannisfeuer, Jubiläumsfeiern, Kirchweihen, Konzerte, Nikolausfeiern usw.
Veranstalter, die keine generelle Gaststättengenehmigung haben, müssen für diese Feste auch eine „vorläufige Gaststättengenehmigung“ beantragen, die auch kostenpflichtig ist.
Gerne stehen wir Ihnen unter Tel. 09191/7950-23 oder 7950-0 für weitere Fragen zur Verfügung.