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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 11/2023
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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 Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg (Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  1.566.150,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  1.173.700,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 670.200,00 € festgesetzt und nach den Verhältnissen der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 5.042 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 132,92 € festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 853.200,00 € festgesetzt und nach den Verhältnissen der Einwohnergleichwerte (EGW) der Mitgliedsgemeinden nach dem derzeitigen Stand bemessen.

2.

Für die Investitionsumlage der Abwasserentsorgung (853.200,00 €) wird der derzeitige Stand der Einwohnergleichwerte der Mitgliedsgemeinden zu Grunde gelegt:

Kunreuth

1.524 EGW

Pinzberg

2.036 EGW

Wiesenthau

1.866 EGW

5.426 EGW

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Pinzberg, den 01.06.2023

Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
(Siegel)
Drummer, Gemeinschaftsvorsitzender