Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.566.150,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.173.700,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
| (1) Verwaltungsumlage | |
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 670.200,00 € festgesetzt und nach den Verhältnissen der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 5.042 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 132,92 € festgesetzt. |
| (2) Investitionsumlage | |
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 853.200,00 € festgesetzt und nach den Verhältnissen der Einwohnergleichwerte (EGW) der Mitgliedsgemeinden nach dem derzeitigen Stand bemessen. |
| 2. | Für die Investitionsumlage der Abwasserentsorgung (853.200,00 €) wird der derzeitige Stand der Einwohnergleichwerte der Mitgliedsgemeinden zu Grunde gelegt: |
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| Kunreuth | 1.524 EGW |
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| Pinzberg | 2.036 EGW |
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| Wiesenthau | 1.866 EGW |
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| 5.426 EGW |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Pinzberg, den 01.06.2023