Am 01.07. wird die Grundsteuer A und B für Jahreszahler fällig.
Für die Steuerpflichtigen ist der zu entrichtende Betrag aus den aktuell gültigen Grundsteuerbescheiden* zu entnehmen.
Es wird gebeten, die fälligen Beträge auf die Konten der jeweils für Sie zuständigen Gemeinde zu überweisen.
Haben Zahlungspflichtige Grundsteuern für verschiedene Gemeinden zu bezahlen, so wird gebeten, die Beträge getrennt der jeweils zuständigen Gemeinde zuzuleiten.
| Zahlungen für die Gemeinde Kunreuth werden auf folgende Konten erbeten: | |
| Sparkasse Forchheim | IBAN DE 73 7635 1040 0000 1402 69 |
| VR Bank Bamberg-Forchheim | IBAN DE 12 7639 1000 0005 2000 16 |
| Zahlung für die Gemeinde Pinzberg werden auf folgende Konten erbeten: | |
| Sparkasse Forchheim | IBAN DE 81 7635 1040 0000 0080 11 |
| VR Bank Bamberg-Forchheim | IBAN DE 95 7639 1000 0007 2629 73 |
| Zahlung für die Gemeinde Wiesenthau werden auf folgende Konten erbeten: | |
| Sparkasse Forchheim | IBAN DE 08 7635 1040 0000 1305 75 |
| VR Bank Bamberg-Forchheim | IBAN DE 34 7639 1000 0007 2633 92 |
Bei einer Überweisung ist unbedingt die PK-Nr. (Personenkonto-Nummer), die den Steuerbescheiden (rechts oben) zu entnehmen ist, anzugeben, da sonst keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung besteht.
Für diejenigen Pflichtigen, die am Abbuchungsverfahren der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg teilnehmen, werden die fälligen Zahlungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens mit Angabe der Identifikationsnummer und Mandatsreferenz von deren Konten abgebucht.
Erteilung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandates ist über das Rathausportal oder mit den PDF-Vordrucken auf www.vg-gosberg.de möglich.
Sollte Interesse bestehen, die viertel- oder halbjährlichen Raten (gesetzlich vorgegebenen) auf eine Jahreszahlung (01.07.) umzustellen, können Sie dies schriftlich bei der Kasse der VG Gosberg per Brief, Fax oder E-Mail (kasse@vg-gosberg.de) beantragen. Legen Sie diesen Antrag bitte bis spätestens 30. September des Vorjahres vor
* Grundsteuerbescheid gelten so lange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken.