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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 12/2026
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Amtliche Bekanntmachungen

Am 15.04.2026 wurde die Haushaltssatzung durch die Gemeinschaftsversammlung der VG Gosberg beschlossen.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der VG Gosberg, Reuther Str. 1, 91361 Pinzberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg

(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.716.000 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 239.200 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 950.000 € festgesetzt und nach den Verhältnissen der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 4.923 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 192,97 € festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 133.200 € festgesetzt und nach den Verhältnissen der Einwohnergleichwerte (EGW) der beteiligten Gemeinden nach dem derzeitigen Stand bemessen.

2.

Für die Investitionsumlage der Abwasserentsorgung (133.200 €) wird der derzeitige Stand der Einwohnergleichwerte der beteiligten Gemeinden zu Grunde gelegt:

 

Kunreuth 1.524 EGW

 

Pinzberg 2.036 EGW

 

Wiesenthau 1.866 EGW

 

Effeltrich 474 EGW

 

5.900 EGW

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Pinzberg, den 10.06.2026
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
(Siegel)
gez. Drummer, (Gemeinschaftsvorsitzender)