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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 13/2024
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Aufforderung zur Entrichtung der Grundsteuer für die Jahreszahler zum 01.07.2024

Am 01.07. wird die Grundsteuer A und B für Jahreszahler fällig.

Für die Steuerpflichtigen ist der zu entrichtende Betrag aus den aktuell gültigen Grund­steuerbescheiden* zu entnehmen.

Es wird gebeten, die fälligen Beträge auf die Konten der jeweils für Sie zuständigen Ge­meinde zu überweisen.

Haben Zahlungspflichtige Grundsteuern für verschiedene Gemeinden zu bezahlen, so wird gebeten, die Beträge getrennt der jeweils zuständigen Gemeinde zuzuleiten.

Zahlungen für die Gemeinde Kunreuth werden auf folgende Konten erbeten:

Sparkasse Forchheim

IBAN DE73763510400000140269

Volksbank Forchheim

IBAN DE12763910000005200016

Zahlung für die Gemeinde Pinzberg werden auf folgende Konten erbeten:

Sparkasse Forchheim

IBAN DE81763510400000008011

Volksbank Forchheim

IBAN DE95763910000007262973

Zahlung für die Gemeinde Wiesenthau werden auf folgende Konten erbeten:

Sparkasse Forchheim

IBAN DE08763510400000130575

Volksbank Forchheim

IBAN DE34763910000007263392

Bei einer Überweisung ist unbedingt die PK-Nr. (Perso­nenkonto-Nummer), die den Steuerbescheiden (rechts oben) zu entnehmen ist, anzuge­ben, da sonst keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung besteht.

Für diejenigen Pflichtigen, die am Abbuchungsverfahren der Verwaltungsgemein­schaft Gosberg teilnehmen, werden die fälligen Zahlungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens mit An­gabe der Identifikationsnummer und Mandatsreferenz von deren Konten abgebucht.

Erteilung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandates ist über das Rathausportal oder mit den PDF-Vordrucken auf www.vg-gosberg.de möglich.

Sollte Interesse bestehen, die viertel- oder halbjährlichen Raten (gesetzlich vorgegebe­nen) auf eine Jahreszahlung (01.07.) umzustellen, können Sie dies schriftlich bei der Kasse der VG Gosberg per Brief, Fax oder E-Mail (kasse@vg-gosberg.de) beantragen. Legen Sie diesen Antrag bitte bis spätestens 30. September des Vorjahres vor.

Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Die Kasse

* Grundsteuerbescheid gelten so lange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken.