Am 01.07. wird die Grundsteuer A und B für Jahreszahler fällig.
Für die Steuerpflichtigen ist der zu entrichtende Betrag aus den aktuell gültigen Grundsteuerbescheiden* zu entnehmen.
Es wird gebeten, die fälligen Beträge auf die Konten der jeweils für Sie zuständigen Gemeinde zu überweisen.
Haben Zahlungspflichtige Grundsteuern für verschiedene Gemeinden zu bezahlen, so wird gebeten, die Beträge getrennt der jeweils zuständigen Gemeinde zuzuleiten.
| Zahlungen für die Gemeinde Kunreuth werden auf folgende Konten erbeten: | |
| Sparkasse Forchheim | IBAN DE73763510400000140269 |
| Volksbank Forchheim | IBAN DE12763910000005200016 |
| Zahlung für die Gemeinde Pinzberg werden auf folgende Konten erbeten: | |
| Sparkasse Forchheim | IBAN DE81763510400000008011 |
| Volksbank Forchheim | IBAN DE95763910000007262973 |
| Zahlung für die Gemeinde Wiesenthau werden auf folgende Konten erbeten: | |
| Sparkasse Forchheim | IBAN DE08763510400000130575 |
| Volksbank Forchheim | IBAN DE34763910000007263392 |
Bei einer Überweisung ist unbedingt die PK-Nr. (Personenkonto-Nummer), die den Steuerbescheiden (rechts oben) zu entnehmen ist, anzugeben, da sonst keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung besteht.
Für diejenigen Pflichtigen, die am Abbuchungsverfahren der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg teilnehmen, werden die fälligen Zahlungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens mit Angabe der Identifikationsnummer und Mandatsreferenz von deren Konten abgebucht.
Erteilung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandates ist über das Rathausportal oder mit den PDF-Vordrucken auf www.vg-gosberg.de möglich.
Sollte Interesse bestehen, die viertel- oder halbjährlichen Raten (gesetzlich vorgegebenen) auf eine Jahreszahlung (01.07.) umzustellen, können Sie dies schriftlich bei der Kasse der VG Gosberg per Brief, Fax oder E-Mail (kasse@vg-gosberg.de) beantragen. Legen Sie diesen Antrag bitte bis spätestens 30. September des Vorjahres vor.
* Grundsteuerbescheid gelten so lange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken.