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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 13/2026
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026

Der zuständige Gutachterausschuss am Landratsamt Forchheim hat die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, gewerbliche Nutzflächen sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen mit Stand zum 01.01.2026 gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt.

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Bodenrichtwerte liegen für die Dauer eines Monats – vom 29.06.2026 bis 28.07.2026 – während der üblichen Dienststunden in der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg, Reuther Straße 1 – 91361 Pinzberg, 1. Stock, Zimmer 07 aus.

Jedermann hat das Recht, von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten § 196 Abs. 3 BauGB.

Die aktuellen Bodenrichtwerte sind darüber hinaus nun auch gebührenfrei online über den „BayernAtlas“ (www.bodenrichtwerte.bayern.de) abrufbar.

Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Bauamt