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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 13/2026
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Amtliche Bekanntmachungen

5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg erlässt aufgrund von Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) in Verbindung mit Art. 26 und 30 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und den Art. 20 a, 23 und 32 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Verwaltungsgemeinschaft vom 15.11.1990:

§ 1

1.

§ 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1)

Der Vorsitzende der Gemeinschaftsversammlung erhält für seine Tätigkeit als Vorsitzender und Leiter der Verwaltung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 600.-- €.

2.

§ 3 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1)

Der 1. Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden (Art. 6 Abs. 3 VGemO) erhält neben seiner Entschädigung als Mitglied der Gemeinschaftsversammlung eine pauschale weitere Entschädigung von monatlich 200.-- €.

Der 2. Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden (Art. 6 Abs. 3 VGemO) erhält neben seiner Entschädigung als Mitglied der Gemeinschaftsversammlung eine pauschale weitere Entschädigung von monatlich 150,-- €.

Für die Vertretung des Gemeinschaftsvorsitzenden erhalten die Stellvertreter eine zusätzliche Entschädigung von 20.- € pro Tag ab dem 15. Tag der ununterbrochenen Vertretung.“

§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1.05.2026 in Kraft.

Pinzberg, 26.06.2026
- Siegel -
gez.
Bernd Drummer
Gemeinschaftsvorsitzender