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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 15/2023
Gemeinde Kunreuth
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Mitteilung der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung Kunreuth vom 19.07.2023

Punkt 3.1: Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle Fl. Nr. 2711, Gem. Oberehrenbach

Beschluss:

Der Gemeinderat Kunreuth nimmt Kenntnis von dem Bauantrag auf Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 2711, Gem. Oberehrenbach und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i. V. mit § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Von den benötigten Abweichungen vom Art. 30 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB werden ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Punkt 3.2: Bauvoranfrage, Errichtung eines Doppelhauses Fl. Nr. 1213, Gem. Oberehrenbach

Beschluss:

Der Gemeinderat Kunreuth nimmt Kenntnis von der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Doppelhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1213, Gem. Oberehrenbach und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i. V. mit § 35 Abs. 2. Vor Baubeginn ist ein Städtebaulicher Vertrag über die Erschließung zu schließen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Punkt 4: Anpassung der Gebührensatzung Friedhof Weingarts

Beschluss:

Der Gemeinderat Kunreuth beschließt die Änderung der Friedhofsgebührensatzung in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Fassung.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Punkt 5: Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplanes Badleite

Beschluss:

Der Gemeinderat Kunreuth beschließt, den Bebauungsplan Badleite zu ändern (2. Änderung). Der Änderungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der Änderungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird bestimmt, dass der betroffenen Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu geben ist.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis: 8 : 1

Punkt 6: Beteiligungsverfahren zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 "Lange Meile Nord", 504 "Lange Meile Süd I" sowie 504 a "Lange Meile Süd II"

Beschluss:

Der Gemeinderat Kunreuth nimmt Kenntnis von der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West. Einwendungen bzw. Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis: 8 : 1