der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2024
Am 26.02.2024 wurde die Haushaltssatzung durch die Gemeinschaftsversammlung der VG-Gosberg beschlossen.
Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg, Reuther Str. 1, 91361 Pinzberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden, öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.532.350,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 845.300,00 € |
| ab. | ||
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(1) Verwaltungsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 842.550,00 € festgesetzt und nach den Verhältnissen der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 5.056 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 166,64 € festgesetzt. |
(2) Investitionsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 679.300,00 € festgesetzt und nach den Verhältnissen der Einwohnergleichwerte (EGW) der Mitgliedsgemeinden nach dem derzeitigen Stand bemessen. |
| 2. | Für die Investitionsumlage der Abwasserentsorgung (679.300,00 €) wird der derzeitige Stand der Einwohnergleichwerte der Mitgliedsgemeinden zu Grunde gelegt: |
| Kunreuth | 1.524 EGW |
| Pinzberg | 2.036 EGW |
| Wiesenthau | 1.866 EGW |
|
| 5.426 EGW |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.