Die Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der VG Gosberg, Reuther Str. 1, 91361 Pinzberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kunreuth folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.153.800 €
und
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.156.500 €
ab.
Für das Haushaltsjahr sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 220 v. H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) — 220 v. H.
2. Gewerbesteuer — 350 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.