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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 17/2025
Gemeinde Kunreuth
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der VG Gosberg, Reuther Str. 1, 91361 Pinzberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung der Gemeinde Kunreuth

(Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kunreuth folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.153.800 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.156.500 €

ab.

§ 2

Für das Haushaltsjahr sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  220 v. H.

b) für die sonstigen Grundstücke (B)  —  220 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Kunreuth, den 03.07.2025
Gemeinde Kunreuth (Siegel)
gez.
Strian, Erster Bürgermeister