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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 18/2023
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung der nachfolgenden Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe im Amtsblatt für den Landkreis Forchheim vom 30.08.2023, Nr. 22

auf die amtliche Bekanntmachung der nachfolgenden Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe im Amtsblatt für den Landkreis Forchheim vom 30.08.2023, Nr. 22

Die nachfolgende Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Ehrenbürggruppe wurde im Amtsblatt für den Landkreis Forchheim vom 30.08.2023 Nr. 22 amtlich bekannt gemacht. Der Wortlaut der Haushaltssatzung wird hiermit nachrichtlich bekannt gegeben.

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4 GO der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe mit Schreiben vom 14.08.2023, Az.: 2/21-9410, erteilt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, VG Gosberg, Reuther Straße 1, 91361 Pinzberg, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Auf Grund der §§ 21, 22, 23 der Verbandssatzung und § 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  705.800 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.570.600 €

ab.

§ 2

Es sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.200.000 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 13:0 Stimmen

Pinzberg, 08.09.2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe
gez. Drummer, 1. Vorsitzender