Der Gemeinderat der Gemeinde Kunreuth hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2026 die1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) beschlossen.
Diese wird nunmehr amtliche bekannt gegeben.
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Kunreuth folgende Satzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Kunreuth vom 10.04.2025 wird wie folgt geändert:
"Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,78 Euro pro Kubikmeter Abwasser."
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.10.2026 in Kraft.