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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 19/2023
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Parksituation

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

immer wieder erreichen uns Beschwerden von Anwohnern über die Parksituation auf unseren Ortsstraßen und damit einhergehende Behinderungen. Bitte beachten Sie, dass das Halten und Parken nicht nur dort verboten ist, wo ein Halte- bzw. Parkverbotsschild steht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt Halte- und Parkverbote vor, die gelten, ohne dass dort Schilder aufgestellt sind.

So ist das Halten unzulässig

  • an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
  • im Bereich von scharfen Kurven
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
  • auf Geh- und Radwegen
  • auf Grünflächen

Das Parken ist unter anderem unzulässig

  • je fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
  • vor Grundstücksein- und Ausfahrten
  • bis zu 15 m vor und hinter Omnibushaltestellenschildern

Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit auf Ihren Grundstücken und halten Sie stets eine ausreichende Fahrbahnbreite für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge frei. Gegenseitige Rücksichtnahme reduziert den Ärger für alle. Bitte beachten Sie die StVO!