Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
immer wieder erreichen uns Beschwerden von Anwohnern über die Parksituation auf unseren Ortsstraßen und damit einhergehende Behinderungen. Bitte beachten Sie, dass das Halten und Parken nicht nur dort verboten ist, wo ein Halte- bzw. Parkverbotsschild steht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt Halte- und Parkverbote vor, die gelten, ohne dass dort Schilder aufgestellt sind.
So ist das Halten unzulässig
Das Parken ist unter anderem unzulässig
Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit auf Ihren Grundstücken und halten Sie stets eine ausreichende Fahrbahnbreite für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge frei. Gegenseitige Rücksichtnahme reduziert den Ärger für alle. Bitte beachten Sie die StVO!