Die Schulanmeldung der Grundschule Ehrenbürg für die Kinder aus den Gemeinden Kunreuth und Leutenbach findet in der Woche von Montag, 13.03.2023 bis Freitag, 17.03.2023 statt.
| • | Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden, auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, das Kind zurückzustellen oder nach der neuen Regelung (Einschulungskorridor) erst im nächsten Schuljahr einschulen möchten. Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, sind mit Vorlage des Zurückstellungsbescheides ebenfalls anzumelden. |
| • | Ist Ihr Kind im Oktober, November oder Dezember 2017 geboren, kann es auf Antrag der Erziehungsberechtigten schulpflichtig werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. |
| • | Für die vorzeitige Schulaufnahme von Kindern, die ab 01.01.2018 geboren sind, ist ein positives Gutachten des zuständigen schulpsychologischen Dienstes erforderlich. |
| • | Auch wenn ein Gastschulantrag gestellt werden soll, muss das Kind zunächst an der zuständigen Sprengelschule angemeldet werden. |
Die Eltern erhalten ein Schreiben mit allen notwendigen Informationen. Die Unterlagen müssen bis spätestens Freitag, 17.03.2023 in der Schule abgegeben werden.