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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 2/2024
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung der nachfolgenden Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe im Amtsblatt für den Landkreis Forchheim vom 10.01.2024 Nr. 1

der nachfolgenden Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe im Amtsblatt für den Landkreis Forchheim vom 10.01.2024 Nr. 1

Die nachfolgende Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Ehrenbürggruppe wurde im Amtsblatt für den Landkreis Forchheim vom 10.01.2024 Nr. 1 amtlich bekannt gemacht. Der Wortlaut der Haushaltssatzung wird hiermit nachrichtlich bekannt gegeben.

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe mit Schreiben vom 14.12.2023, Az.: 2/21-9410, erteilt.

Die Nachtragshaushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, VG Gosberg, Reuther Straße 1, 91361 Pinzberg, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Nachstehend wird die Nachtragshaushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Auf Grund der §§ 21, 22, 23 der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird von 1.200.000 € um 466.500 € erhöht und damit auf 1.666.500 € neu festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 12:0 Stimmen

Pinzberg, 22.01.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe
gez. Drummer, 1. Vorsitzender