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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 2/2026
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Sonstige Mitteilungen

Online-Vortrag: Heizen mit Stückholz-/Pelletsheizung oder Holz-

Kaminofen am 29. Januar 2026

Im Rahmen dieses Vortrags informiert der Arbeitskreis Info-Offensive

Klimaschutz des Landratsamtes in Kooperation mit dem Technologie- und

Förderzentrum (TFZ) am Donnerstag, 29. Januar 2026 um 19.30 Uhr über das Heizen mit Scheitholz- und Holzpelletskesseln oder Holz-Kaminöfen.

Dabei werden die Funktionsweise, Eigenschaften und Kombinations-

möglichkeiten der verschiedenen zentralen Holzpellets- und Stückholzheizungen sowie von Holz- oder Pelletskaminöfen (ggf. mit Wassertasche) vorgestellt. Der Fachexperte für Holzbrennstoffe am TFZ erläutert zudem, worauf bei Anschaffung und Betrieb einer Holzheizanlage geachtet werden muss.

Qualitätskriterien und Lagerbedingungen für Stückholz und Pellets

Neben der passenden Anlage ist die Güte der jeweiligen Brennstoffe für das

effiziente Heizen mit Holz entscheidend; deshalb werden auch Qualitätskriterien und Lagerbedingungen für die Brennstoffe angesprochen. Da der Staat in Bestandsgebäuden den Einbau einer Holzzentralheizung finanziell unterstützt, gibt es ergänzend Informationen zu den Förderbedingungen und hilfreiche Tipps zur Antragstellung.

Beim Online-Vortrag „Fördermöglichkeiten für energetische Sanierung

(Heizung, Fenster, Dämmung)“, der am Donnerstag, 05. Februar 2026 um 19.30 Uhr stattfindet, stellt die Energie- und Fördermittelberaterin des

Landratsamtes Forchheim die aktuell geltende Förderstruktur der

„Bundesförderung effiziente Gebäude“ vor. Während für Zuschussanträge bzgl. Fenstertausch, Dämmung und Optimierungsmaßnahmen am bestehenden Heizsystem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig ist, sind die Zuschüsse für die Errichtung neuer klimafreundlicher Heizungsanlagen (z. B. für Wärmepumpen, Holz(pellets-) und /Hackschnitzelheizungen) in Bestandsgebäuden oder für den Anschluss an ein Nahwärmenetz über die KfW zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch und es muss dabei bereits ein entsprechender Auftrag bzw. Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender bzw. auflösender Bedingung hochgeladen werden. Zudem muss ein Energieberater bzw. bei der Heizungsförderung zumindest ein bei der KfW registrierter Heizungsinstallateur für die Erstellung der nötigen Bestätigungen eingebunden werden.

Geld vom Staat – aktuell Förderung von bis zu 70 % möglich

Im Rahmen des Vortrags werden u.a. die einzelnen Fördersätze der

Heizungsförderung, wie z.B. Basis-/Grundförderung (30%), sowie die unter

bestimmten Voraussetzungen zusätzlich möglichen Klimageschwindigkeits-

(20%) und Einkommensboni (30%) für selbstnutzende Eigentümer und der

Effizienz-Bonus für spezielle Wärmepumpen bzw. der Emissionsminderungszuschlag für feinstaubarme Biomasseheizungen vorgestellt und der Weg der Antragstellung erläutert. Für klimaschonende Heizsysteme (Solarthermie, Wärmepumpen, Holz-/Pelletsheizungen) sind bei Einhaltung der Bedingungen aktuell bis zu maximal 70 % Zuschuss möglich. Auch die Fördermöglichkeiten für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenstertausch, Dämmung, Heizungsoptimierung) mit 15 % bzw. mit bis zu 20 % Zuschuss (bei Vorliegen eines Individuellen Sanierungsfahrplanes) sowie die Vorgehensweise für eine ordnungsmäße Antragstellung bei den jeweiligen Bewilligungsbehörden, die derzeit maximal förderfähigen Investitionskosten und die geltenden Umsetzungsfristen werden erläutert.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den Online-Vorträgen herzlich eingeladen; die Teilnahme ist kostenfrei. Es ist jedoch eine rechtzeitige Anmeldung über www.vhs-forchheim.de für Kurs-Nr. Fo178A (Heizen mit Holz) bzw. für Kurs-Nr. Fo178B (Fördermöglichkeiten) erforderlich. Die Zugangsdaten zum jeweiligen Online-Vortrag werden am Donnerstagnachmittag per E-Mail an alle angemeldeten Teilnehmer und Teilnehmerinnen verschickt.

Das komplette Vortrags-Programm und weitere Infos finden Sie auch unter www.lra-fo.de/klima.