Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 21/2025
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Bayerische Landespflegegeld – Antragfrist beachten

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Einmal jährlich werden 1.000,-- Euro ausgezahlt.

Wer hat Anspruch auf Landespflegegeld?

Sie haben Anspruch auf Landespflegegeld, wenn …

  • Sie mit Pflegegrad 2 und höher eingestuft wurden.
  • Ihr Hauptwohnsitz in Bayern liegt.

Was müssen Sie tun, um Landespflegegeld zu erhalten?

Um Landespflegegeld erstmalig zu erhalten, müssen sie Ihren Antrag bei der Pflegegeldstelle (81050 München) einreichen. Bitte beachten Sie dazu folgende Anforderungen:

  • Ihren Antrag müssen Sie bis spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres bei der Landespflegegeldstelle einreichen, für das laufende Pflegegeldjahr also bis 31.12.2025
  • Legen Sie eine Kopie Ihres Bescheids über die Feststellung des Pflegegrades 2 und höher bei.
  • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Erstanträge können telefonisch bei der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg unter Tel. 09191/7950-23 oder 09191/7950-0 angefordert werden.