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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 22/2024
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Amtliche Bekanntmachungen

Am 15.11. werden zur Zahlung fällig

a)

Grundsteuern (4. Rate), die den Pflichtigen durch Bescheide bekannten Beträge;

b)

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (4. Rate), die den Pflichtigen durch Bescheide bekann­ten Beträge.

Es wird gebeten, die fälligen Beträge auf die Konten der jeweils für Sie zuständigen Ge­meinde zu überweisen.

Hat ein Zahlungspflichtiger Grundsteuern für verschiedene Gemeinden zu bezahlen, so wird gebeten, die Beträge getrennt der jeweils zuständigen Gemeinde zuzuleiten.

Zahlungen für die Gemeinde Kunreuth werden auf folgende Konten erbeten:

Sparkasse Forchheim

IBAN DE 73 7635 1040 0000 1402 69

VR Bank Bamberg-Forchheim

IBAN DE 12 7639 1000 0005 2000 16

Zahlung für die Gemeinde Pinzberg werden auf folgende Konten erbeten:

Sparkasse Forchheim IBAN DE 81 7635 1040 0000 0080 11

VR Bank Bamberg-Forchheim

IBAN DE 95 7639 1000 0007 2629 73

Zahlung für die Gemeinde Wiesenthau werden auf folgende Konten erbeten:

Sparkasse Forchheim

IBAN DE 08 7635 1040 0000 1305 75

VR Bank Bamberg-Forchheim

IBAN DE 34 7639 1000 0007 2633 92

Auf dem Überweisungsabschnitt oder Einzahlungsschein ist unbedingt die PK-Nr. (Perso­nenkonto-Nummer), die den Steuerbescheiden (rechts oben) zu entnehmen ist, anzugeben, da sonst keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung besteht.

Es besteht auch die Möglichkeit die Gebühren durch die Erteilung eines SEPA – Lastschriftmandates einziehen zu lassen.

Entsprechende Vordrucke bzw. die Option das Formular online auszufüllen, finden Sie auf www.vg-gosberg.de.

Diejenigen Pflichtigen, die bereits am Abbuchungsverfahren der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Beträge nicht zu überweisen, da diese zuverlässig abgebucht werden. So können Doppelzahlungen vermieden werden.

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