Am 15.11. werden zur Zahlung fällig
| a) | Grundsteuern (4. Rate), die den Pflichtigen durch Bescheide bekannten Beträge; |
| b) | Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (4. Rate), die den Pflichtigen durch Bescheide bekannten Beträge. |
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| Es wird gebeten, die fälligen Beträge auf die Konten der jeweils für Sie zuständigen Gemeinde zu überweisen. |
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| Hat ein Zahlungspflichtiger Grundsteuern für verschiedene Gemeinden zu bezahlen, so wird gebeten, die Beträge getrennt der jeweils zuständigen Gemeinde zuzuleiten. |
Zahlungen für die Gemeinde Kunreuth werden auf folgende Konten erbeten:
Sparkasse Forchheim
IBAN DE 73 7635 1040 0000 1402 69
VR Bank Bamberg-Forchheim
IBAN DE 12 7639 1000 0005 2000 16
Zahlung für die Gemeinde Pinzberg werden auf folgende Konten erbeten:
Sparkasse Forchheim IBAN DE 81 7635 1040 0000 0080 11
VR Bank Bamberg-Forchheim
IBAN DE 95 7639 1000 0007 2629 73
Zahlung für die Gemeinde Wiesenthau werden auf folgende Konten erbeten:
Sparkasse Forchheim
IBAN DE 08 7635 1040 0000 1305 75
VR Bank Bamberg-Forchheim
IBAN DE 34 7639 1000 0007 2633 92
Auf dem Überweisungsabschnitt oder Einzahlungsschein ist unbedingt die PK-Nr. (Personenkonto-Nummer), die den Steuerbescheiden (rechts oben) zu entnehmen ist, anzugeben, da sonst keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung besteht.
Es besteht auch die Möglichkeit die Gebühren durch die Erteilung eines SEPA – Lastschriftmandates einziehen zu lassen.
Entsprechende Vordrucke bzw. die Option das Formular online auszufüllen, finden Sie auf www.vg-gosberg.de.
Diejenigen Pflichtigen, die bereits am Abbuchungsverfahren der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Beträge nicht zu überweisen, da diese zuverlässig abgebucht werden. So können Doppelzahlungen vermieden werden.