Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der „Ehrenbürggruppe“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.10.2025 folgende Satzung beschlossen.
Diese wird nunmehr amtlich bekannt gemacht.
(BGS/WAS)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe folgende Satzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ehrenbürggruppe vom 28.03.2025 wird wie folgt geändert:
§ 6 Beitragssatz erhält folgende neue Fassung
Der Beitrag beträgt
| a) | pro qm Grundstücksfläche | 2,25 Euro |
| b) | pro qm Geschoßfläche | 9,64 Euro |
Diese Änderungssatzung tritt zum 10.11.2025 in Kraft.