Das Amt für Jugend, Familie und Senioren des Landkreises Forchheim erstellt eine Vorschlagsliste der Jugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Bamberg und des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Forchheim für die Amtsperiode 2024 - 2028. Gesucht werden je 18 Männer und 18 Frauen.
Geeignete Personen
Es werden Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, gesucht, die erzieherisch befähigt oder in der Jugenderziehung erfahren sind.
Die Vorgeschlagenen müssen die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Zum Amt eines Jugendschöffen sollen nicht berufen werden,
| • | Personen, die zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder |
| • | Personen, die das 70. Lebensjahr bereits überschritten haben oder bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden |
| • | Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen |
| • | Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind |
| • | Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind |
| • | Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. |
Interessierte können sich bei der Gemeinde oder direkt beim Jugendamt des Landkreises melden. Anmeldeschluss beim Landkreis ist Montag, 27.03.2023.
Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen können unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur Schöffenwahl können Sie einsehen unter www.schoeffenwahl.de.