-Schlussauslegung-
Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurde vom Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 22.11.2023 die beantragte gehobene Erlaubnis erteilt.
Gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen genehmigten Planunterlagen für eine Dauer von zwei Wochen zur Einsicht bei der Gemeinde auszulegen.
Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen liegt in der Zeit vom 10. April 2024 bis einschließlich 23. April 2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg aus.
Die Auslegung wird hiermit gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Hinweis:
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:
http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/Wasserrecht/fb_wasserrecht.php