Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Kunreuth
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Bachhölzer an Bachuferstreifen in der Gemeinde dienen seit alters her einer ordentlichen Uferbefestigung. Im Rahmen des Raumordnungs-verfahrens wurden diese in vielen Fällen von den angrenzenden Einlagegrundstücken weggemessen und mit der Besitzeinweisung der Gemeinde Kunreuth zugeordnet. Die vom Amt für ländliche Entwicklung zur Verfügung gestellten Unterlagen wurden den Fristen entsprechend zur Einsicht ausgelegt. Die weitere Nutzung erfolgte bisher häufig auf der Basis der bisher praktizierten Gewohnheiten.

Hierzu wird klarstellend darauf hingewiesen, dass Gehölzrückschnitte und die Nutzung hierbei anfallenden Brennholzes nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde Kunreuth erfolgen darf. Dies ist nicht nur aufgrund der Eigentumssituation erforderlich, sondern v.a. auch zur Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben von Bedeutung.

Kunreuth, 22.03.2024
gez. Strian, Erster Bürgermeister