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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 9/2025
Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
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Amtliche Bekanntmachungen

Am 15.05. werden zur Zahlung fällig

a)

Grundsteuern (2. Rate), die den Pflichtigen durch Bescheide bekannten Beträge;

b)

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (2. Rate), die den Pflichtigen durch Bescheide bekannten Beträge.

Es wird gebeten, die fälligen Beträge auf die Konten der jeweils für Sie zuständigen Gemeinde zu überweisen.

Hat ein Zahlungspflichtiger Grundsteuern für verschiedene Gemeinden zu bezahlen, so wird gebeten, die Beträge getrennt der jeweils zuständigen Gemeinde zuzuleiten.

Zahlungen für die Gemeinde Kunreuth werden auf folgende Konten erbeten:

Zahlung für die Gemeinde Pinzberg werden auf folgende Konten erbeten:

Zahlung für die Gemeinde Wiesenthau werden auf folgende Konten erbeten:

Auf dem Überweisungsabschnitt oder Einzahlungsschein ist unbedingt die PK-Nr. (Personenkonto-Nummer), die den Steuerbescheiden (rechts oben) zu entnehmen ist, anzugeben, da sonst keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung besteht.

Es besteht auch die Möglichkeit die Gebühren durch die Erteilung eines SEPA – Lastschriftmandates einziehen zu lassen.

Entsprechende Vordrucke bzw. die Option das Formular online auszufüllen, finden Sie auf www.vg-gosberg.de.

Diejenigen Pflichtigen, die bereits am Abbuchungsverfahren der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Beträge nicht zu überweisen, da diese zuverlässig abgebucht werden. So können Doppelzahlungen vermieden werden.

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