Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens wurden große Teile der Bachuferstreifen ins Eigentum der Gemeinde Kunreuth überführt. Um den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auch weiterhin eine Nutzung des Gehölzbestandes zu ermöglichen, legt der Gemeinderat Kunreuth eine Richtlinie zur Nutzung fest. Die Bäche unterliegen als Gewässer 3. Ordnung der Unterhaltspflicht der Gemeinde. Ziel der Richtline ist, sowohl die Bewirtschaftung als auch der Erhalt der Bachuferstreifen zum Schutz vor Erosion bei Starkregenereignissen als auch die Sicherstellung der problemlosen Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen. In diesem Rahmen ist auch ein Betreten oder Überfahren von Privatgrundstücken möglich.
| 1. | Die Gemeinde Kunreuth gestattet den Eigentümern der an die in Gemeindeeigentum befindlichen Bachuferstreifen angrenzenden Grundstücke Eingriffe in den Gehölzbestand (Rückschnitt von Büschen und Sträuchern zur Sicherung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, Fällen von Bäumen zur Brennholznutzung) bis zu einem maximalen Stammdurchmesser von 30 Zentimetern am Stammanlauf. Das Fällen von Bäumen mit größerem Stammdurchmesser obliegt der Gemeinde Kunreuth und kann im Einzelfall den angrenzenden Eigentümern nach vorheriger Abstimmung gestattet werden. |
| 2. | Die angrenzenden Grundstückseigentümer können sich bei der VG Gosberg zur Bewirtschaftung der Bachuferstreifen eintragen lassen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf den Pächter ist möglich. Weitere Nutzer sind ausgeschlossen. Offene Punkte können nach Absprache mit dem Bauhof und der VG Gosberg geklärt werden. |
| 3. | Die Eingriffe in den Gehölzbestand dürfen nicht zu einer vollständigen Rodung führen, es sind lediglich Einzelbäume zu entnehmen. |
| 4. | Das auf den Stock setzen von Hecken und Sträuchern darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeinde Kunreuth erfolgen. |
| 5. | Die Arbeiten sind in der vegetationslosen Zeit von 01.11. – 28.02. durchzuführen. |