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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Gosberg
Ausgabe 9/2026
Gemeinde Kunreuth
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Aus dem Gemeinderat

Punkt 1

Genehmigung des Protokolls der 56. öffentlichen Sitzung vom 04.03.2026

Beschluss:

Seitens des Gemeinderates Kunreuth werden gegen die Niederschrift der 56. öffentlichen Sitzung vom 04.03.2026 keine Einwendungen erhoben und diese in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Punkt 2

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten NÖ-Sitzung des Gemeinderates

In der 55. nichtöffentliche Sitzung vom 04.03.2026 wurden folgende Beschlüsse, für die keine Geheimhaltungsgründe mehr vorliegen, gefasst:

Der Gemeinderat Kunreuth beschließt, den Einbau der Wasserzähler im Hochbehälter Weingarts an die Firma Lippolt GmbH zu vergeben.

Punkt 4.1

Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Wirtsleite II für die Errichtung eines Sichtschutzes, einer Mauer und eines Zaunes auf Fl.Nr. 230/19 Gemarkung Kunreuth

Beschluss:

Der Gemeinderat Kunreuth beschließt den Beschluss Nr. 3.1 vom 10.12.2025 aufzuheben.

Der Gemeinderat Kunreuth erteilt die isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Wirtsleite II" für das Anwesen Fl.Nr. 230/19 Gemarkung Kunreuth hinsichtlich einer hinterfüllten Natursteinmauer mit einer Höhe von 1,00 m an der südlichen Grundstücksgrenze zu den Anwesen Fl.Nr. 230/11 und 230/12 Gemarkung Kunreuth. An der süd-östlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 230/19 Gemarkung Kunreuth wird eine hinterfüllte Natursteinmauer mit einer Höhe bis zu 1,00 m genehmigt, wobei diese nach Norden zum Sichtdreieck mit dem natürlichen Gelände auslaufen muss. Eine Einfriedung mit einer Höhe bis zu 1,00 m in Form eines Doppelstabmattenzaunes wird genehmigt. Bei der Bemessung der Einfreidungshöhe von 1,00 m bleibt die Auffüllung/Mauer außer acht.

Vom Abstand zur Straßenbegrenzungslinie wird befreit.

Abstimmungsergebnis: 3 : 10

Der Antrag wurde somit abgelehnt.

Punkt 4.2

Antrag auf Baugenehmigung für den Um- und Anbau Sauna im Untergeschoss auf Fl.Nr. 1070 Gemarkung Oberehrenbach

Beschluss:

Der Gemeinderat Kunreuth nimmt Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung für den Um- und Anbau Sauna im Unterschoss auf Fl.Nr. 1070 Gemarkung Oberehrenbach und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Punkt 5

Erneute Beschlussfassung über den Erlass von Richtlinien zur Nutzung der Bachuferstreifen

Beschluss:

Der Gemeinderat Kunreuth beschließt die vorgestellte Richtlinie zur Nutzung der Bachuferstreifen. Die Richtlinie wird Bestandteil dieses Beschlusses und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Punkt 6

Gemeinde Effeltrich - vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan "Südöstlich der Erlanger Straße" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat Kunreuth nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Südöstlich der Erlanger Straße" mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Effeltrich - im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Einwände werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Punkt 7

Neubau Feuerwehrhaus Kunreuth - Beschlussfassung über die Maßnahmendurchführung

Beschluss:

Der Gemeinderat Kunreuth stimmt der geplanten Maßnahme zu, ein neues Feuerwehrhaus auf dem Grundstück Badanger FL.-Nr. 633+620 zu errichten.

Abstimmungsergebnis: 5 : 8

Der Antrag wurde somit abgelehnt.

Punkt 8.1

Jahresrechnung 2022 - Beschlussfassung über die Prüfung des Haushaltsjahres 2022

Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Zur Jahresrechnung der Gemeinde Kunreuth für die Haushaltsjahre wird mit den festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Punkt 8.2

Jahresrechnung 2023 - Beschlussfassung über die Prüfung des Haushaltsjahres 2023

Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Zur Jahresrechnung der Gemeinde Kunreuth für die Haushaltsjahre wird mit den festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Punkt 8.3

Jahresrechnung 2024 - Beschlussfassung über die Prüfung des Haushaltsjahres 2024

Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Zur Jahresrechnung der Gemeinde Kunreuth für die Haushaltsjahre wird mit den festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0