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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 1/2024
Aus der Gemeindeverwaltung
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Information dergemeindlichen Friedhofsverwaltung

Ablauf von Grabnutzungszeiten

auf dem gemeindlichen Friedhof in Grabenstätt

In diesem Jahr enden die Nutzungszeiten folgender Grabstätten:

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nach Einzahlung der Grabgebühr durch den Berechtigten verlängert werden. Die Höhe der Grabgebühr bemisst sich nach der gemeindlichen Friedhofgebührensatzung, und zwar nach der jeweils geltenden Fassung zum Zeitpunkt des Ablauftermins. Die Berechtigten erhalten rechtzeitig vor Ablauf ein entsprechendes Angebot zur Grabnutzungsverlängerung.

Die regelmäßige Nutzungszeit beträgt für Einzel- und Familiengrabstätten 15 Jahre, für Urnenreihengräber 10 Jahre, für Kammern in der Urnenstelenanlage 10 Jahre und auch für die Baumgräber 10 Jahre.

Das Nutzungsrecht kann auch für einen kürzeren Zeitraum verlängert werden, die Mindestverlängerungszeit beträgt jedoch 5 Jahre. Die Gebühr ist für den gesamten Verlängerungszeitraum bzw. anteilig im Voraus zu entrichten.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Heitauer oder Frau Rönsch von der Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 08661/9887-33, bzw. 08661/9887-34 zur Verfügung.