Der Baubeginn des neuen Edeka-Marktes Pfeilsteller rückt nun näher. Die ergänzten Planungsunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ in der Chieminger Straße 24 in Grabenstätt (Flurnummer 227/1) werden „in Kürze ins Verfahren gehen“, betonte Dipl.-Ingenieur Martin Staller vom beauftragten Ingenieurbüro Staller GmbH. Auf dem besagten Grundstück standen bis Anfang 2022 die alten Strickerei-Gebäude der ehemaligen Firma Seidel, wo zuletzt unter anderem die Theaterstrickerei Grabenstätt untergebracht war. Der Baugrund sei als geeignet befunden worden und das Baufeld bereits freigemacht worden, erinnerte Staller. Zur geplanten Bauweise meinte er, dass es sich um eine Massivbauweise (Stahlbetontragwerk) mit Ziegelmauern im Erdgeschoß und Ziegel- beziehungsweise Holzständer im Obergeschoß handle, zum Teil mit Sichtdachstuhl. Die anvisierte Gestaltung umschrieb Staller mit hellen Putzflächen, Glas, Holzelementen, Satteldachstuhl, Ziegeleindeckung und Photovoltaik-Anlage. Laut Staller sei die Grünordnung (Außenanlagen) in den Bebauungsplan integriert worden. Zudem lägen Gutachten zu Schallschutz, Baugrund und zur früheren Kontamination vor. Durchgeführt worden sei auch das Sanierungskonzept. Berücksichtigt habe man den Artenschutz und die Stellungnahme beziehungsweise den Abschlussbericht des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein.
Bei der Vorhabenbeschreibung verwies Staller des Weiteren auf eine Grundstücksfläche von knapp 6300 Quadratmetern und eine Grundflächenzahl von 0,8. Was das Nutzungskonzept anbelange, habe man es mit einem Sondergebiet großflächiger Einzelhandel und weiteren Nutzungen zu tun. Der im Erdgeschoss geplante Lebensmittelmarkt (Vollsortiment) werde über eine Verkaufsfläche von bis zu 1.200 Quadratmetern verfügen. Des Weiteren seien im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoß ein Backshop mit einem Bistro mit einer Nutzfläche von zirka 360 Quadratmetern geplant. Im ersten Obergeschoß kommen auch die Büro-, Archiv- und Aufenthaltsräume für die Verwaltung mit einer Nutzfläche von zirka 225 Quadratmetern unter. Zudem ist dort ein rund 100 Quadratmeter großer Schulungsraum vorgesehen und eine gewerbliche Mietfläche (wohl für ein Fitnessstudio) mit einer Nutzfläche von zirka 470 Quadratmetern. Hinzu kommen elf 50 bis 80 Quadratmeter große Wohneinheiten mit Balkonen für unterschiedliche Wohnnutzungen (Mitarbeiterwohnungen, Ferienwohnungen). Staller ging auch auf die Erschießung und das Betriebskonzept ein. In puncto Verkehrserschließung seien zwei Zufahrten von der Chieminger Straße geplant und ausreichend Parkflächen. Sichergestellt werde auch die Trink- und Löschwasserversorgung, Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung und das Energie- und Kommunikationsnetz. Die Öffnungszeiten des Edeka sind Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr. Die Anlieferungen erfolgen während der Betriebszeiten. Der Backshop mit Bistro soll montags bis samstags von 6 bis 22 Uhr und sonntags von 7 bis 22 Uhr geöffnet haben, der Schulungsraum montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr und das Fitnessstudio montags bis sonntags von 7 und 21.30 Uhr.
Meinungsverschiedenheiten gab es im Gemeinderat bezüglich der Höhe der drei geplanten Fahnenmasten. Letztendlich entschied man sich mit 13:3 Stimmen für eine Höhe von acht Metern, die sich an der seitlichen Wandhöhe orientieren sollen. Bürgermeister Wirnshofer hatte sich zuvor für eine Höhe von nur sechs Metern starkgemacht, weil man dies einst beim benachbarten Discounter Netto auch so festgelegt habe. Zuvor hatte Maximilian Wimmer als Projektvertreter der Bauherrnfamilie Pfeilstetter nachdrücklich für das vorgelegte Werbekonzept mit Außenwerbungs-Schriftzügen an den Fassaden im Süden, Westen und Norden des Gebäudes sowie zwei Werbepylonen und drei acht Meter hohen Fahnenmasten geworben. Für die Wirtschaftlichkeit sei dies sehr wichtig, da der Edeka von der Umgehungsstraße gut gesehen werden müsse, so Wimmer. Der Netto sei von dort leichter auszumachen, hieß es. Einig waren sich die Räte mit Blick auf die Lichtverschmutzung, dass die Beleuchtung um 21 Uhr auszugehen habe. Dieser Beschluss erfolgte demnach einstimmig. Das Gebäude werde sich im Norden Grabenstätts recht gut und harmonisch in die Umgebung einfügen, betonte Bürgermeister Wirnshofer und hoffte, dass man nach der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen zeitnah die nächsten Verfahrensschritte angehen könne und es zum Bau komme. Der Gemeinderat, der regelmäßig über den Verfahrensstand zu informieren ist, zeigte sich damit einverstanden. Ziel sei es nun, so Staller, das Bauleitplanverfahren einzuleiten und durchzuführen und parallel dazu im ersten Quartal 2024 auch den Bauantrag einzureichen.
Im vergangenen Oktober hat der Gemeinderat über den Antrag der Firma Solar Max für eine Bauleitplanung im Bereich Erlstätt vorberaten. Auf einem südwestlich des Erlstätter Gewerbegebietes gelegenen Grundstück mit der Flurnummer 433 soll eine Bauleitplanung durchgeführt werden, um hier eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage realisieren zu können. Um dies zu ermöglichen, hat der Gemeinderat nun einstimmig beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Darstellung eines Sondergebietes Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ändern. Der Antragssteller habe die Kosten für das Verfahren zu tragen und die Planungsunterlagen dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen, betonte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Neben der Flächennutzungsplanänderung wird im sogenannten Parallelverfahren auch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ aufgestellt. Auch hierfür wurde ein einstimmiger Aufstellungsbeschluss gefasst und die Planungsunterlagen sind dem Gemeinderat entsprechend zur Billigung vorzulegen. Geplant ist die Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 2,3 Megawatt-Peak (Mwp) auf einer Fläche von 2,5 Hektar. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und in der Region zu sichern. Die Belange von Natur und Landschaft werden im Rahmen der Bauleitplanung behandelt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Planungsgebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Dem Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage wurde mit folgenden Maßgaben zugestimmt: So müssen ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag aufgestellt, eine Bürger-Solaranlage umgesetzt und die Kosten vom Antragsteller übernommen werden. Was die Umsetzung der Bürgersolaranlage anbelange, sei auch bereits der Kontakt zur NEA (Neue Energie Achental eG/Ökomodell Achental) vermittelt worden.
Wie vor rund 14 Monaten stand nun erneut der Antrag auf Kiesabbau im Trockenbau auf einer Fläche von 2,05 Hektar mit anschließender Wiederbefüllung auf einem Grundstück östlich der Kreisstraße TS 3 zwischen Erlstätt und Grabenstätt bei Tettenmoos auf der Tagesordnung. Zwar sei mittlerweile die Firma Lampersberger GmbH in Kleeham der Antragsteller und Betreiber der angedachten Ausgrabung, dieser „Wechsel“ habe aber keine rechtlichen Auswirkungen auf die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Es handele sich um ein Vorhaben im baurechtlichen Außenbereich, wo Kiesabbau unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sei. Nichtsdestotrotz habe man als Gemeinde weiterhin erhebliche Einwände und Bedenken hinsichtlich der geplanten Erschließung der Abbaufläche mit einer Zu- und Abfahrt auf die Kreisstraße TS 3 bei Tettenmoos. Daran ändert auch das Schreiben des Landratsamts Traunstein nichts, in der die Gemeinde nochmals um die Erteilung des uneingeschränkten Einvernehmens gebeten worden ist. Ganz im Gegenteil: Einige Räte reagierten mit Unverständnis auf das Vorgehen des Landratsamts, das die von der Gemeinde aufgeführten Belange und Argumente wenig empathisch entkräftet hatte. Laut Landratsamt sei bei einer Verkehrsschau vor vier Jahren festgestellt worden, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung in dem besagten Bereich nicht notwendig sei. Zudem sei die Sicht in beide Richtungen ausreichend und es würde sich um eine normale Einmündung handeln, wie sie häufig an Kreisstraßen anzutreffen sei. Darüber hinaus habe man die Örtlichkeit im Vorjahr auch nochmals mit der Polizei in Augenschein genommen, so das Amt.
Wirnshofer verwies im Gemeinderat hingegen nochmals explizit auf den bei Tettenmoos endenden straßenbegleitenden Radweg hin, der die in Richtung Erlstätt fahrenden Radfahrer zwinge, auf die vielbefahrene Kreisstraße abzufahren. Gerade für Kinder sei dies sehr gefährlich, war man sich im Gremium einig. In diesem Zusammenhang verwies der Rathauschef auch darauf, dass sich direkt am geplanten Ausfahrbereich beidseitig der Kreisstraße die beiden Bushaltestellen „Tettenmoos“ befänden, wo die Kinder häufig die Straße überqueren müssten. Man sorge sich um die Sicherheit der Schüler und könne deshalb nicht zustimmen. Wirnshofer sprach von einer ziemlich „unübersichtlichen Verkehrssituation“ und erinnerte daran, dass die Verkehrsbelastung dort schon jetzt groß sei und durch den zu erwartenden zusätzlichen LKW-Verkehr noch größer werden würde. Vor einem Jahr hatte die Gemeinde alternativ auf eine Erschließung über die Kreisstraße TS 54 gedrängt, die von Erlstätt nach Vachendorf führt, doch diese Möglichkeit hat sich mittlerweile offenbar zerschlagen. Auch wenn das Landratsamt laut Schreiben vom 4. Dezember 2023 die wasserrechtlichen Belange und die Staub- und Lärmgutachten erfolgreich abgearbeitet habe, könne man als Gemeinde zu dem Vorhaben „aus verkehrsrechtlicher Sicht das Einvernehmen nicht erteilen“, stellte Wirnshofer vor der einstimmig ablehnenden Beschlussfassung klar. Vielmehr bitte man die Kreisstraßenverwaltung nochmals eindringlich darum, die Voraussetzungen zur Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung und eines Überholverbots im besagten TS 3-Bereich zu überprüfen, damit künftig nichts Schlimmeres passiere. Etwas weiter südlich seien beim Weiler Brodeich, wo die Kreisstraße auf einer Anhöhe eine scharfe Kurve mache, in den vergangenen Jahren schon viele schwere Unfälle passiert, erinnerte Wirnshofer und verwies auf nicht angepasste Geschwindigkeiten und gefährliche Überholmanöver als Ursachen.
Im Rahmen der Städtebauförderung hat der Gemeinderat die Aufhebung der Satzung vom 30. März 1998 über die förmliche Festsetzung des „Sanierungsgebietes Grabenstätt“ beschlossen. Dazu wurde eine Aufhebungssatzung erlassen. Nachdem das Sanierungsgebiet „Erlstätt-Ortsmitte“ durch die gleichnamige Sanierungssatzung im Jahr 2019 förmlich in Kraft getreten ist, wurde die Sanierungssatzung für das „Sanierungsgebiet-Grabenstätt“ nun nach 25 Jahren aufgehoben. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer erklärte dies damit, dass die Sanierungsziele „hier größtenteils erreicht worden sind“. Grundsätzlich wäre die Sanierungssatzung nach seinen Worten bereits am 31. Dezember 2021 aufzuheben gewesen, da deren Bekanntmachung vor dem 1. Januar 2007 stattgefunden habe. Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 8. November 2021 und mit Zustimmung der Regierung von Oberbayern war die Frist aber bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden. In diesem Verlängerungszeitraum konnte nun als letzte Städtebauförderungsmaßnahme der barrierefreie Zugang zum gemeindlichen Rathaus (unter anderem mit Innenaufzug) umgesetzt werden. Anmerkung: Die Aufhebungssatzung wurde im Amtsblatt vom 21.12.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Nachdem mit den Räten einige Tage zuvor eine Ortsbegehung an der Alten Schule in Erlstätt stattgefunden hatte, wurde in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung das Farbkonzept für die Außenfassade der Alten Schule in Erlstätt nochmals diskutiert. Beim Ortstermin wurde den Gemeinderatsmitgliedern vom beauftragten Architekten Dipl.Ing. Günter Abel vom Büro Lechner & Lechner die Herangehensweise der Befundsicherung und das Zustandekommen der Bemusterung erläutert. Wie der Erste Bürgermeister in der Sitzung nun betonte, habe man keinen großen Spielraum bei der Auswahl der Farbtöne. Letztendlich müsse man sich aufgrund denkmalpflegerischer Vorgaben an den Grundton halten, der bei der Befundung – sprich, beim Freilegen der unteren (historischen) Farbschicht – zum Vorschein bekommen war. Zur Bauzeit wurde demnach ein Grünton für die Außenfassade verwendet. Die vorgefundene kräftige Fassadenfarbe wurde seinerzeit in den Fensterlaibungen zudem mit einem Ockerton abgesetzt. Nicht mehr genau feststellbar ist, wann die Fassade später überstrichen wurde. Das Gesamtgebäude erhielt vermutlich Ende der 1950 Jahre – als der östliche Anbau errichtet wurde – einen hellen Fassadenanstrich, und zwar so, wie er heute noch zu erkennen ist. Anhand großer Musterplatten wurden die historischen Anstriche zur Veranschaulichung nochmals nachgeahmt. Nicht alle Räten konnten sich mit der grünen Fassadenfarbe sofort anfreunden. Letztendlich folgten die meisten Räte jedoch dem Vorschlag und konnten am Ende der historischen Fassadenfarbe sogar etwas abgewinnen, denn schließlich dürfe man das denkmalgeschützte ortsbildprägende Gebäude auch selbstbewusst in Szene setzen. Stimme man dem Farbkonzept nicht zu, so würde der Gemeinde die Entscheidung voraussichtlich vom Landesamt für Denkmalpflege „abgenommen“, so Wirnshofer. Vervollständigt wird die Farbpalette mit einem „Grüngrau“ für den Sockel. Die Fensterlaibungen werden voraussichtlich einen hellgelben und die Holzfenster einen hellgrauen Anstrich bekommen. Mit dem Denkmalamt möchte man zudem noch klären, ob der südliche Gebäudevorsprung farblich noch etwas abgesetzt werden kann.
Der Gemeinderat hat der Übernahme der Photovoltaikanlagen der Bürger-Solar-Kraftwerk-Grabenstätt GbRmbH zum 1. Januar 2024 einstimmig zugestimmt. Der Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Grabenstätt und der Bürger-Solar-Kraftwerk-Grabenstätt GbRmbH läuft nach 20 Jahren Nutzung zum 31. Dezember 2023 aus. Bisher wurde die vertraglich festgelegte Dachfläche des gemeindlichen Bauhofs dem Bürger-Solar I zum Nutzungsentgeld von einem Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um zwei Photovoltaikanlagen, von denen eine über eine Nennleistung von 12,6 Kilowatt-Peak (kWp) verfügt und bis zum 31. Dezember 2023 läuft. Die andere Anlage hat eine Nennleistung von 3,15 Kilowatt-Peak und läuft noch bis Ende 2024. Da der Nutzer zum Auslauf des Nutzungsvertrages zum Abbau auf eigene Kosten verpflichtet ist, war der Vorstand der Bürger-Solar-Kraftwerk-Grabenstätt GbRmbH Josef Austermayer auf die Gemeinde zugekommen und hatte um Übernahme der PV-Anlagen zu einem Erinnerungswert gebeten. Da die als übernahmefähig bewerteten PV-Anlagen noch produzieren, könne die Gemeinde den produzierten Strom für den eigenen Bauhof nutzen oder eventuell verkaufen und stehe dazu in Kontakt mit dem Regionalwerk, so Bürgermeister Wirnshofer. Die Gemeindeverwaltung und der Vorstand der Bürger-Solar-Kraftwerk-Grabenstätt GbRmbH kümmern sich nun um die ordnungsgemäße Abwicklung der beschlossenen Übernahme der beiden PV-Anlagen.
Am 27. Juni 2022 war die Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages neu erlassen und der jährliche pauschale Kurbeitrag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr auf einen Euro sowie für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten sechsten und bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auf 0,50 Cent pro Tag festgesetzt worden. Die Anzahl der Aufenthaltstage musst von den Zweitwohnungsbesitzern vorher erklärt werden. Da im bisherigen Satzungstext kein Hinweis bezüglich einer Berechnung des pauschalen Kurbeitrages vermerkt war, beabsichtige man nun zur Klarheit „einen jährlichen pauschalen Gesamtbetrag als Kurbeitrag festzulegen“, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Explizit verwies er darauf, dass die numehrige Änderung nur jene Leute betreffe, die in der Gemeinde einen Zweitwohnsitz hätten. Gemäß der angedachten Satzungsänderung sei für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ein jährlicher pauschaler Kurbeitrag von 35 Euro vorgesehen sowie für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten sechsten (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) einer von 17,50 Euro. Kinder unter sechs Jahre sind kurbeitragsfrei. Selbiges gilt für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad ab 80 v.H. sowie für deren notwendige Begleitpersonen. „Bei einem jährlichen pauschalen Kurbeitrag in Höhe von 35 Euro beziehungsweise 17,50 Euro geht man davon aus, dass die Wohnung oder das Haus, die sich in der Gemeinde befinden, für zirka 35 Übernachtungen pro Jahr genutzt wird“, so der Vorsitzende. Wie der Erste Bürgermeister weiter anführte, befände sich die Gemeinde Grabenstätt damit im Vergleich zu den Nachbargemeinden, die bereits einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag festgelegt hätten, „im unteren Durchschnitt“. Die Spanne reiche von 33 bis 75 Euro, je nachdem, welche Infrastruktureinrichtungen in der jeweiligen Gemeinde bereitgehalten würden. Mit dem jährlichen pauschalen Kurbeitrag ergebe sich für die Gemeinde eine Einnahmenerhöhung um rund 1500 Euro auf voraussichtlich gesamt rund 5700 Euro. Positiver Nebeneffekt für die Gemeinde sei zudem, dass durch die Festsetzung eines jährlichen pauschalen Kurbeitrages sich der Aufwand für die Verwaltung und der Erklärungsumfang für die beitragspflichtigen Personen verringern würden. Der Gemeinderat segnete den Beschlussvorschlag mit der dargelegten Änderungssatzung einstimmig ab. Anmerkung: Die Änderungssatzung wurde im gemeindlichen Amtsblatt am 21.12.2023 ortsüblich bekannt gemacht und trat zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass das heuer vom Abwasser- und Umweltverband (AUV) Chiemsee erfolgreich gestartete Pilotprojekt Chiemsee-Ranger auch im Jahr 2024 fortgeführt werden soll. Neben der Gemeinde Grabenstätt müssen auch die anderen beteiligten Gemeinden Rimsting, Gstadt am Chiemsee, Seeon-Seebruck, Chieming, Übersee und Bernau darüber befinden. Bleibt es bei den sieben teilnehmenden Gemeinden würden sich die Kosten auf 4500 Euro je Kommune belaufen, bei acht Teilnehmern auf 4000 Euro und bei neun teilnehmenden Gemeinden auf 3500 Euro pro Kommune, rechnete Bürgermeister Gerhard Wirnshofer vor. Es handle sich dabei ausschließlich um Personalkosten. Der Abwasser- und Umweltverband hatte Ende November bei seiner Verbandsversammlung festgestellt, dass das Tun und Wirken der Chiemsee Ranger bei Gästen und Einheimischen gleichermaßen gut ankomme und sich sogleich für eine Weiterführung des Projekts stark gemacht. Neben sämtlichen Tourist-Informationen rings um den Chiemsee würden auch seine Bürgermeisterkollegen aufgrund der positiven Erfahrungen eine Fortsetzung positiv erachten, „damit die Erfolge gefestigt werden und langfristig die gewünschten Effekte eintreten können“, so Wirnshofer. Tatsächlich sei auch entsprechender Bedarf vorhanden, beispielsweise um auf das Verhalten im Bereich am Chiemsee Rund- und Radweg hinzuweisen und um allgemein in Sachen Natur- und Umweltschutz wichtige Informations- und Aufklärungsarbeit zu leisten. So würden die Leute auf Sachen aufmerksam gemacht, informiert und beraten werden. Die Chiemsee-Ranger schaffen ein Bewusstsein, sind präventiv unterwegs, greifen aber auch in bestimmten Situationen ein. Tatsächlich haben die Chiemsee Ranger heuer zwischen Pfingsten und Mitte September an 33 Einsatztagen mit 2750 Personen gesprochen, das sind im Schnitt 83 Gespräche pro Tag. Vor allem an den Wochenenden könnten die Ranger punktuell zur Entspannung am See beitragen, so Wirnshofer. In der Bürgerversammlung in Grabenstätt war zuletzt das kontroverse Thema „freilaufende Hunde im Grabenstätter Moos“ zur Sprache gekommen, das den Chiemsee Rangern nicht unbekannt ist. Zehn bis zwölf geschulte Ranger, davon einer aus Grabenstätt, hatten sich im vergangenen Jahr bei ihrer Tätigkeit abgewechselt.
Der Vorsitzende gab den Vergabebeschluss für die künftige Stromlieferung bekannt. Gegenstand der Lieferung sind alle kommunalen Liegenschaften sowie die verschiedenen Straßenbeleuchtungseinrichtungen. Für den Versorgungsbereich Grabenstätt erfolgt die Stromlieferung über das Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel gKU, für den Versorgungsbereich Erlstätt wurde der Strommliefervertrag mit der Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf um ein Jahr verlängert.
Bekanntgegeben wurde auch die gemeindliche Stellungnahme im Anhörungsverfahren zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Niederbringung einer Erkundungsbohrung und deren Ausbau zu einer Grundwassermessstelle auf dem Privatgrundstück Fl.Nr. 2328 der Gemarkung Grabenstätt nahe der Gemeindegrenze zu Staudach-Egerndach. Vorhabensträger dieses Wasserrechtsverfahrens ist die Adelholzener Alpenquellen GmbH, Verfahrensbehörde ist das Landratsamt Traunstein.
Der Gemeinderat verwies darauf, dass von den geplanten Aufschlüssen keine nachteiligen Auswirkungen auf die bestehenden Grundwasserstände bzw. auf eventuell bestehende Quellen im dortigen Grundwassereinzugsbereich ausgehen dürften. Die Durchführung der Arbeiten habe unter strenger fachlicher Aufsicht zu erfolgen, der anschließende Betrieb und die Unterhaltung des Bohrpunktes seien ständig zu überwachen.
Der Gemeinderat ermächtige den Vorsitzende außerdem zur Beauftragung einer Kommunalen Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit dem Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel gKU und der Energieagentur Südostbayern. Die „Kommunale Wärmeplanung“ stellt ein Planungsinstrument im Energieversorgungsbereich dar und soll nach ihrer Fertigstellung allen Hausbesitzern im Gemeindebereich künftig als Orientierungshilfe für individuelle Entscheidungen dienen.