Plan ohne Maßstab
Bekanntmachung
über den Änderungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung
Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Grabenstätt Nord I“ zu ändern. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Grundstücke FlNrn. 253 und 251 (Sunkländerweg 1), Gemarkung Grabenstätt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.
Planungsziel der Änderung ist vorrangig: Nachverdichtung zur Schaffung von Bauflächen für 2 Doppelhäuser oder 2 Einzelhäuser mit Stellplätzen und Garagen. Das Grundstück ist derzeit unbebaut. Die bisher festgesetzte seitliche Wandhöhe bleibt unverändert. Es wird ein fester Höhenbezugspunkt üNN festgesetzt.
Da die Voraussetzungen vorliegen, ist das Änderungsverfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung) wurden von der Planungsgruppe PLG Strasser, 83278 Traunstein, gefertigt und am 14.12.2023 durch den Bau- und Planungsausschuss gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Dieser Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt hierzu in der Zeit vom
im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll.
Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren
Bebauungsplan „Grabenstätt Nord I“ FlNrn. 253 und 251 (Sunkländerweg 1),
Gemarkung Grabenstätt
eingesehen werden.
Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Übersichtsplan zur Änderung des Bebauungsplans „Grabenstätt Nord I“
FlNrn. 253 und 251 (Sunkländerweg 1), Gemarkung Grabenstätt