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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Baurecht 

Plan ohne Maßstab

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ für das Grundstück FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24),Gemarkung Grabenstätt

Bekanntmachung

über den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung

Der Gemeinderat hatte bereits in der Sitzung am 16.05.2022 beschlossen, den ursprünglichen Beschluss vom 17.02.2020 zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel“ für das Grundstück FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24), Gemarkung Grabenstätt, aufzuheben.

In gleicher Sitzung am 16.05.2022 wurde der Beschluss gefasst, für den gleichen Geltungsbereich einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach §§ 2, 8, 9, 12, 13 und 13a Baugesetzbuch für einen großflächigen Einzelhandel mit weiteren Nutzungen aufzustellen. Seitdem hat sich das Konzept mehrfach geändert, weswegen bisher noch keine Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden konnten.

In der Sitzung am 11.12.2023 hat sich der Gemeinderat erneut mit den vorgelegten Planungsunterlagen befasst und den Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2022 bestätigt.

Der Geltungsbereich für den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Planungsziel

Mit der Planung sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der brachliegenden Fläche einen großflächigen Einzelhandel mit weiteren Nutzungen realisieren zu können. Der bestehende EDEKA im Ortszentrum soll verlagert werden, um hier das für einen Ort wie Grabenstätt erforderliche Angebot und ausreichende Parkplätze vorhalten zu können. Die Räumlichkeiten in der Ortsmitte sind nicht geeignet für eine Erweiterung des Einzelhandelbetriebs.

Es wurde ein ganzheitliches Konzept für den neuen Standort entwickelt, das neben einem neuen EDEKA auch einen angegliederten Backshop mit Bistro im Obergeschoss beinhaltet. Außerdem sollen im Obergeschoss Büroräume für den EDEKA-Markt sowie eine Gewerbeeinheit (geplant ist ein Fitnessstudio) und mehrere Wohneinheiten entstehen, die als Mitarbeiterwohnungen, Ferienwohnungen oder Wohnungen für Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen sollen. Auf den Freiflächen werden die entsprechenden Stellplätze für die Nutzungen untergebracht.

Da die Voraussetzungen vorliegen, kann das Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen (Vorhabensbeschreibung, Vorhabens- und Erschließungsplan, Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen, städtebauliche Begründung, Schallschutzgutachten, Werbekonzept, Stellplatzberechnung u. a.) wurden vom Ingenieurbüro Staller, 83278 Traunstein, der Planungsgruppe PLG Strasser, 83278 Traunstein, gefertigt und zusammengestellt.

Diese Unterlagen wurden am 11.12.2023 durch den Gemeinderat gebilligt.

Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Der Entwurf der oben genannten Planungsunterlagen liegt hierzu in der Zeit vom

26.01.2024 bis einschließlich 26.02.2024

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

Bebauungsplan VBP Sondergebiet„Großflächiger Einzelhandel“

FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24),

Gemarkung Grabenstätt

eingesehen werden.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 16.01.2024
Gemeinde Grabenstätt

Gez.G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister

Übersichtsplan zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Großflächiger Einzelhandel“, FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24),

Gemarkung Grabenstätt