Die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Februar 2025 wieder möglich!
Die Vorverlegung der Bundestagswahl vom September auf den 23.02.2025 hat jedoch zur Folge, dass sich das Fenster, in dem eine Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich ist, deutlich verkürzt.
Wir gehen davon aus, dass mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen zum 07.02.2025 begonnen werden kann. Der letzte Termin für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters bitten wir eindringlich darum, die Briefwahlunterlagen persönlich (oder durch einen Bevollmächtigten) bei der Gemeindeverwaltung abzuholen und abzugeben. Wegen den Erfahrungen aus den letzten Jahren möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bei der Antragstellung durch einen Bevollmächtigten unbedingt darauf zu achten ist, dass die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird! Andernfalls dürfen die Briefwahlunterlagen nicht ausgehändigt werden!
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle zu nutzen – Ihnen steht dafür ein abgetrennter Bereich in der Eingangshalle des Rathauses zur Verfügung. Bei einem Zeitraum von 14 Tagen für die Briefwahl ist ein postalischer Hin- und Rückweg leider problematisch.
Für die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen werden die Öffnungszeiten im Zeitraum vom 07.02.2025 – 21.02.2025 wiefolgt ausgeweitet:
Mo. – Mi. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, am Samstag, den 08.02.2025, im Zeitraum von 09:00 - 12:00 Uhr die Briefwahlunterlagen zu beantragen und ggf. gleich vor Ort im Rathaus zu wählen.
Sofern keine persönliche Abholung erfolgen kann, raten wir Ihnen dringend, schriftliche Anträge bereits frühzeitig zu stellen.
Für die schriftliche Antragstellung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (an Fax-Nr. 08661/9887-40) oder E-Mail (meldeamt@grabenstaett.de) als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Zudem steht auf der gemeindlichen Homepage unter www.grabenstaett.de/aktuelles > Bundestagswahl 2025, eine sichere elektronische Internet-Eingabemaske für die Beantragung zur Verfügung. Die Eingabemaske kann auch per Smartphone oder Tablet mit dem folgenden QR-Code bequem aufgerufen werden. Der Link ist voraussichtlich bis zum 16. Februar 2025 erreichbar.
Link zum elektronischen Wahlscheinantrag
(Briefwahlunterlagen)
Weitere Auskünfte im Zusammenhang mit der Briefwahl erteilt das gemeindliche Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08661/9887-30.