Die Sanierung und Revitalisierung des alten Erlstätter Schulhauses schreitet im Rahmen der Städtebauförderung stetig voran. Im kommenden Herbst soll die gut fünf Millionen Euro teure Baumaßnahme dann endgültig abgeschlossen sein und das rund 115 Jahre alte, denkmalgeschützte Gebäude seinen vielfältigen Bestimmungen übergeben werden. Es kommen dort bekanntlich unter anderem die Erlstätter Pfarrverwaltung, die Ortsvereine und die Jugend unter. In der letzten Sitzung des alten Jahres hat Dipl.-Ing. Gerhard Hajer vom Büro PLG Strasser die Entwurfsplanung für die Außenanlagen an der alten Schule in Erlstätt sowie für den Umgriff, sprich die Grabenstätter Straße (Kreisstraße TS 3) und den geplanten Verbindungsweg für Fußgänger zur Kirchbergstraße (Kreisstraße TS 54) vorgestellt. Nach seinen Ausführungen erkannte der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen die Planung und die zugrundeliegenden Investitionskosten in Höhe von 1,075 Millionen Euro an und beschloss, dass die Maßnahme nach erfolgter Ausführungsplanung ausgeschrieben werden soll. Die Durchführung soll zusammen mit der separat zu planenden Kreisstraßenentwässerung erfolgen. „Vorrangiges Ziel ist es einen Ortsmittelpunkt für vielfältige Nutzungen, Veranstaltungen und Feste zu schaffen“, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Gleichzeitig sollen der Ortseingangsbereich aufgewertet sowie durch die Verschwenkung der Grabenstätter Straße und den Rückbau der bestehenden Busbuchten die oft hohen Geschwindigkeiten der aus Richtung Grabenstätt kommenden Fahrzeuge am Ortseingang spürbar gedrosselt werden.
Das Projekt geht auf das Jahr 2018 zurück und es haben seitdem unzählige Gespräche stattgefunden, unter anderem mit der Regierung von Oberbayern (Städtebauförderung), dem Landesamt für Denkmalpflege, der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Traunstein und der Kreisstraßenverwaltung, betonte Ingenieur Hajer. Wenn die Sanierungsarbeiten im Gebäude abgeschlossen sind, könne man die Umsetzung der angedachten Außenanlagen in Angriff nehmen. Die Zufahrt zum sanierten Schulgebäude werde wie bisher auch über die Grabenstätter Straße erfolgen. Für die Zufahrtsstraße und den kleinen Vorplatz beim westlichen Warteunterstand seien Betonpflaster vorgesehen und für das unmittelbare Umfeld der alten Schule Klinkerpflaster. Die angesprochene Farbmischung des Pflasters kam nicht bei allen Räten gut an. Das Klinkerpflaster könnte im Winter auch schnell glatt und gefährlich werden, so der Hinweis aus dem Gemeinderat. Das Denkmalamt habe nicht nur den originalgetreuen grünen Wiederanstrich des Gebäudes vorgegeben, sondern auch das Pflaster sei so gewünscht, erwiderte der Rathauschef und kündigte an, dass man sich im Vorfeld nochmals Musterflächen ansehen werde. Die Pflasterflächen seien vom Gebäude weggeneigt, damit das Oberflächenwasser in die umliegenden Grünflächen ablaufen und dort mit Hilfe von Rigolen gut versickern könne. Auf die Warnung aus der Mitte des Gemeinderates, dass das Pflaster bei schwerer Belastung schnell brechen könnte, meinte Hajer, dass es hier erfahrungsgemäß auf den Untergrund, sprich einen guten tragfähigen Boden ankomme. Die dem Gebäude vorgelagerte Eingrünung mit Solitärsträuchern und Stauden werde ihm zufolge im Norden fortgesetzt.
Die notwendigen Stellplätze seien aus Immissionsschutzgründen nordseitig vorgesehen. Gebäudeseitig würden die Stellplätze als Schotterrasenflächen angelegt. Zu diesem Punkt wurde angemahnt, dass man diese fachkundig herrichten müssen, damit dort kein Schlamm entstünde. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze würden die Stellplätze in Granitgroßstein ausgeführt. Die große Freifläche zwischen Gebäude und Kreisstraße zur Nutzung von Veranstaltungen und Festen werde ebenfalls mit Schotterrasen versehen, so Hajer. Die dort vorgesehenen Pflanzen würden tief wurzeln, aber wenig Grün nach oben ausbilden. An der Südseite des neuen Dorfmittelpunktes soll der Maibaum künftig seinen Platz finden. Auch für Sitzgelegenheiten in Form von Bänken wird gesorgt sein. Rings um das Areal soll eine bestandsgleiche historische Zaunanlage mit Betonfundament neu errichtet werden. Nordwestseitig ist ein Nebengebäude in ortstypischer Holzkonstruktion zur Unterbringung der notwendigen Utensilien der Ortsvereine geplant, die von Anfang an in die Sanierungs- und Revitalisierungs-Planungen mit eingebunden waren. Keine Mehrheit fand der Vorschlag die Durchführung der Außenanlagen aus haushaltstechnischen Gründen um ein Jahr zu verschieben, um nicht etwaige Pflichtaufgaben der Gemeinde zu gefährden. „Wir wollen das Großprojekt 2025 unbedingt abschließen, werden aber auch unseren gemeindlichen Pflichtaufgaben gewiss nachkommen“, versicherte Wirnshofer.
Dass sich zur letzten Gemeinderatssitzung des Jahres so viele Zuhörer eingefunden hatten, lag zweifelsohne am Tagesordnungspunkt zur aktuellen Flüchtlingssituation und möglichen Flüchtlingsunterbringung. Nach der Besichtigung der Grabenstätter Turn- und Mehrzweckhalle durch das Landratsamt Traunstein im vergangenen November haben die Bürger weiterhin die Sorge, dass die Turnhalle in Beschlag genommen und in eine temporäre Flüchtlingsunterkunft umgewandelt werden könnte. Der Sportbetrieb des TSV Grabenstätt und auch der Schulsport wären dann womöglich monatelang ausgebremst. Aus diesem Grunde haben Vertreter der Grabenstätter Ortsvereine Anfang Dezember bei der Gemeinde einen schriftlichen Dringlichkeitsantrag eingereicht, der von zahlreichen Vereinsvertretern unterzeichnet worden war. Bevor der Antrag im Gemeinderat behandelt wurde, hatte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer noch das Schreiben eines Gemeinderatsmitglieds verlesen, in dem es hieß, dass in Bayern die Beschlagnahme von Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten rechtlich nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sei. Möglich wäre dies nur, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewendet werden müsste und alle anderen Alternativen gescheitert seien. Zudem müsse immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, sprich der Eingriff in das Eigentum dürfe nur so gering wie möglich ausfallen und die Beschlagnahme müsse auf eine begrenzte Zeit beschränkt und mit einer Entschädigung für den jeweiligen Eigentümer verbunden sein. Eine dauerhafte Enteignung sei nicht vorgesehen.
Bevor sich das Gremium mit dem Eilantrag der Ortsvereine beschäftigten konnte, hatte ein weiteres Gemeinderatsmitglied, auch im Namen anderer Ratskollegen, zwei Anträge zur Geschäftsordnung gestellt. Der Antrag lautete: „Da es in Bayern keine gesetzliche Grundlage zur Beschlagnahme von Eigentum, Immobilien und Turnhallen gibt, lediglich die Generalklausel des Art. 7 des Gesetzes über das Landesstraf- und Verordnungsrecht (LStVG) zur Gefahrenabwehr, stellen wir den Geschäftsordnungsantrag, dass die Turnhalle Grabenstätt von der Gemeinde, vertreten von 1. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer, nicht freiwillig für eine Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden darf“. Der Antrag wurde bei einer Gegenstimme spontan angenommen.
Im zweiten Antrag zur Geschäftsordnung hieß es, dass die Gemeinde Grabenstätt einen Notfallplan zur Unterbringung von Flüchtlingen, unter anderen durch das Aufstellen von Containern, erstellen sollte. Genannt wurden dazu die leerstehene Wohnung in der Schlossökonomie, der Saal der Schlossökonomie, der Wohncontainer am Wertstoffhof sowie die entstehende Wohnung im alten Erlstätter Schulhaus. Zudem könnten zwei Container auf der gemeindeeigenen Parkfläche gegenüber der alten Raiffeisenbank, drei bis vier Container auf der oberen Parkfläche am Grabenstätter Vereinsheim sowie Container auf der Grünfläche am Gemeindefriedhof zwischen dem kirchlichen Kindergarten und der Grundschule aufgestellt werden. Dieser Antrag wurde mit 9:7 Stimmen abgelehnt. Vonseiten der Verwaltung wurde im Anschluss daran zu bedenken gegeben, dass die beiden Geschäftsordnungsanträge nicht den Geschäftsgang betrafen, sondern als nachgeschobene Sachanträge formuliert wurden, was nicht zulässig sei. Nicht zu vergessen sei zudem, dass in der Gemeinderatssitzung im Oktober keine Mehrheit gefunden werden konnte, Container auf einem Grundstück an der Grabenstätter Gewerbestraße aufzustellen. Bürgermeister Wirnshofer hatte dies vorgeschlagen und darauf verwiesen, dass die Eigentümerin das Grundstück für diesen Zweck zur Verfügung stellen würden.
Erst nach den Abstimmungen über die beiden Anträge zur Geschäftsordnung wurde über die Dringlichkeit des Antrags der Grabenstätter Ortsvereinsvertreter zur möglichen Flüchtlingsunterbringung in der Turnhalle abgestimmt, um sich damit letztendlich im Gremium inhaltlich befassen zu können. Da die Abstimmung mit einem 8:8-Patt endete, galt der Antrag als abgelehnt. Die Behandlung des Antrages der Ortsvereine war somit nicht mehr möglich.
Der Gemeinderat konnte nun auch das seit 2019 anhängige Parallelverfahren in der Bauleitplanung für das Sondergebiet „Betonmischwerk und Kiesaufbereitung Brodeich“ abschließen. Die öffentliche Auslegung für das komplexe Bauleitverfahren hatte bereits vom 11.08.2023 bis 11.09.2023 stattgefunden. Während dieser Zeit wurden keine Einsichtnahmen bei der Gemeinde gemacht, keine Rückfragen zu den Unterlagen gestellt oder irgendeine Einwendung vorgebracht. In dem o. g. Zeitraum wurden auch die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen eingeholt und ggfs. nachgefordert. Seit dem Eingang dieser Stellungnahmen wurden in verschiedenen Gesprächen mit den Fachbehörden die tragbaren und umsetzbaren Lösungen für die einzelnen Punkte erarbeitet.
Für die erforderliche 21. Änderung des Flächennutzungsplans wurden dem Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis gegeben. Da es hier keine Einwendung seitens der Regierung von Oberbayern und der übrigen Fachbehörden gab, wurde der Feststellungsbeschluss mehrheitlich gefasst. In einem weiteren Schritt wird die Genehmigung des Änderungsverfahrens bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Traunstein beantragt und die Verfahrensakte zur Prüfung übergeben.
Im Aufstellungsverfahren für den zugehörigen Bebauungsplan „Sondergebiet Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ (Kieswerk Brodeich) wurden die Stellungnahmen der Fachbehörden behandelt und entsprechende Beschlüsse gefasst: Hier waren insbesondere die Aussagen der Unteren Naturschutzbehörde besonders zu würdigen. Es wurden verschiedene Ergänzungen in den Planungsunterlagen beschlossen. Von der Immissionsschutzbehörde wurden keine Einwendungen vorgebracht, auch nicht hinsichtlich des vorliegenden Schallschutzgutachtens. Wasserrechtliche und bauaufsichtliche Belange waren in diesem Kontext nicht entscheidungsrelevant.
Viele Anregungen der Fachbehörden können im Bebauungsplan nicht geregelt werden, und so entschied sich die Gemeinde bereits im Vorfeld zum Verfahrensabschluss, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag auszuarbeiten, in dem vor allem Umsetzungsfristen und - zeiträume für erforderliche naturschutzrechtliche oder bauliche Maßnahmen sowie gestalterische Maßgaben enthalten sind.
Mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen und unter Genehmigung der Inhalte des städtebaulichen Vertrags konnte für den Bebauungsplan „Sondergebiet Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Ergänzend wird klargestellt, dass durch die Schaffung des Bebauungsplans und des städtebaulichen Vertrags die Anlagen, die nach den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben genehmigungspflichtig sind, weiterhin gesondert durch das Landratsamt geprüft und genehmigt werden müssen. Hier können durchaus weitergehende Gutachten zum Schutz der Umgebungsbebauung erforderlich sein. Erst dann, wenn die Genehmigung für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans durch das Landratsamt Traunstein vorliegt, kann der Bebauungsplan durch öffentliche Bekanntmachung im Gemeindeanzeiger rechtsgültig werden.
In Kenntnis der verschiedenen Eingaben und Vorbringen aus den Bürgerversammlungen 2024 in Grabenstätt und Erlstätt beschloss der Gemeinderat, die jeweiligen Antworten des ersten Bürgermeisters grundsätzlich anzuerkennen. Die vom ersten Bürgermeister zu den jeweiligen Bürgereingaben getroffenen Aussagen wurden vom Gemeinderat als sachgerecht betrachtet. (Ein ausführlicher Rechenschaftsbericht sowie die Antworten auf die verschiedenen Vorbringen wurden bereits in der Gemeindeanzeigerausgabe vom 05.12.2024 abgedruckt.)
Bereits im Juli vergangenen Jahres wurde im Gemeinderat über das Ergebnis des Zensus 2022 informiert. Die durchgeführte Zensus-Erhebung gibt neben der Einwohnerzahl auch Aufschluss darüber, wie die Bevölkerung im Freistaat wohnt, lebt und arbeitet. Das Hauptaugenmerk richtete sich in der Sitzung noch einmal auf die Einwohnerzahl. Bezogen auf die Gemeinde Grabenstätt wurden 4.283 Einwohner mit Hauptwohnsitz ermittelt, das sind um 160 Personen weniger im Vergleich zur letzten Bevölkerungsfortschreibung mit Stand vom 30.06.2022, welche noch auf dem Zensus 2011 basierte. Im Verhältnis zu anderen Kommunen fällt diese Differenz eher gering aus, wobei anzumerken ist, dass alle Landkreisgemeinden einen „Verlust“ bei der Bevölkerungszahl zu verzeichnen haben. Die methodische Ermittlung des umfangreichen Zahlenwerks ist sehr aufwändig und unterliegt wissenschaftlichen Regeln.
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse wurde im September letzten Jahres das Anhörungsverfahren eingeleitet, im Rahmen dessen die Kommunen nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Die vom Bayerischen Landesamt für Statistik übermittelten Datenblätter wurden von der Verwaltung geprüft, es konnten jedoch keine relevanten Anhaltspunkte ermittelt werden, anhand derer eine erneute Prüfung der Zahlen hätte begründet werden können. Bezogen auf die Gemeinde Grabenstätt weicht der angestrebte und der tatsächlich realisierte Standardfehler nur gering voneinander ab. Ebenso verhält es sich bei den geplanten und den tatsächlich realisierten Stichprobenerhebungen. Ein Einwand gegen das Erhebungssystem an sich ist zudem ausgeschlossen, da das Bundesverfassungsgericht den registergestützten Zensus mit Stichprobenerhebung im Vorfeld bereits so gebilligt hatte.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss, dass im Rahmen des Anhörungsverfahrens keine weiteren Schritte veranlasst werden sollen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Einwohnerzahl dann in den nächsten Wochen per Bescheid offiziell festgestellt.
Bereits im Rahmen früherer Beratungen wurde aus dem Gemeinderat der Vorschlag eingebracht, für künftige Wahlwerbungen zentrale Anschlagtafeln in der Gemeinde aufzustellen. Ein wildes Plakatieren soll damit unterbunden, Müll vermieden und das Ortsbild dadurch bewahrt werden. Der Verweis der politischen Parteien und Wählergruppen auf solche zentrale Anschlagtafeln bedarf jedoch eines rechtlichen Rahmens, z.B. in Form einer Plaktierungsverordnung. Nachdem die Bundestagswahlen nun doch etwas früher als erwartet stattfinden, reicht die Zeit nicht mehr für den rechtswirksamen Erlass einer solchen Plakatierungsverordnung. Der Erste Bürgermeister kündigte jedoch an, dass im Vorgriff auf den Verordnungserlass schon für die ansehende Bundestagswahl entsprechende Plakattafeln in den Orten Grabenstätt, Erlstätt, Hirschau, Marwang und Winkl aufgestellt werden. Der gemeindliche Bauhof wird diese herstellen und sich darum kümmern, so dass diese bis Mitte Januar ihrer Bestimmung übergeben werden können.
Mangels Verordnung können die Parteien zur Nutzung der Tafeln noch nicht förmlich gezwungen werden, tatsächlich erwarte man sich von den Parteien aber, dass das Angebot schon jetzt angenommen und von der bisherigen Plakatierungspraxis (z.B. an Straßenlaternen usw.) abgesehen wird. Bis eine Plaktierungsverordnung auf den Weg gebracht wird, kann die Gemeinde in den nächsten Wochen schon erste Erfahrungen mit den bereitgestellten Plakatwänden sammeln.
Zur Steigerung des Freizeitangebotes in den Wintermonaten hat sich der Gemeinderat auf Vorschlag der Freien Wähler für die Herstellung einer „Kunsteisfläche“ in Form von speziellen Kunststoffplatten ausgesprochen. Die Umsetzung wird allerdings erst in der nächsten Wintersaison erfolgen können und zwar dann, wenn die Finanzierung geklärt wurde. Neben einer Anteilsfinanzierung durch die Gemeinde müssen auch andere Fördermöglichkeiten oder Beteiligungen geklärt werden. Als Örtlichkeit bietet sich die Fläche auf den Asphaltstockbahnen am Grabenstätter Sportgelände an. Hier könnten die speziellen Platten im Verbund verlegt und mit einer Bande eingefasst werden. Die Fläche lässt sich dann mit Schlittschuhen befahren und unterschiedlich nutzen. Dem Vorschlag sollen nun konkrete Gespräche folgen, insbesondere mit den Verantwortlichen des TSV Grabenstätt. Außerdem sind noch weitere Fragen zu klären, welche den Betrieb, den Unterhalt und letztendlich auch die Lagerung der Ausstattung außerhalb der Winterzeit betreffen. Der Gemeinderat beschloss, dass zunächst die Hälfte der benötigten Mitteln in den Haushalt 2025 eingestellt werden soll, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt. Nach weiteren Beteiligungen oder einem Sponsoring soll nun Ausschau gehalten werden.