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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 1/2026
Aus der Gemeindeverwaltung
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Information der gemeindlichen Friedhofsverwaltung

Ablauf von Grabnutzungszeiten

auf dem gemeindlichen Friedhof in Grabenstätt

In diesem Jahr enden die Nutzungszeiten folgender Grabstätten:

Grabstätte

Ablauf:

Lewandrowski Max

17.01.2026

Felberbauer Franz, Monika, Peter

27.01.2026

Herb Maria

02.03.2026

Ott Nikolaus, Ott Barbara, Ott Josef

19.03.2026

Petschauer Emmi, Petschauer Erich

22.03.2026

Haumeier Johann, Haumeier Matthäus, Haumeier Agnes

01.04.2026

Seidel Marga, Seidel Margarete, Seidel Eduard, Seidel Heinz

13.05.2026

Forster Konrad, Ganseneder Anna, Ganseneder Josef

28.05.2026

Pertl Maximilian

26.06.2026

Staudemeyer Regina

06.07.2026

Holl Günter

16.08.2026

Kalsperger Martin

17.08.2026

Schmid Max

18.08.2026

Röde Korbinian

20.08.2026

Wöhrmann Ludwig

22.08.2026

Brettschneider Elisabeth, Mayer Elisabeth, Brettschneider Helmut

29.08.2026

Weckwerth Amalie, Rühlemann Ulrich, Weckwerth Bernhard

06.09.2026

Silbereisen Margot, Silbereisen Johann, Peter Franziska

13.09.2026

Laubhuber Gabriele, Prechtl Johann und Edith, Kieweg Veronika

19.09.2026

Schiemann Jörg

19.10.2026

Kraus Andreas

24.11.2026

Trumm Christl, Trumm Anna, Trumm Franz

15.01.2027

Marijnissen Wilhelmus, Fahrenholz Elfriede

27.01.2027

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nach Einzahlung der Grabgebühr durch den Berechtigten verlängert werden. Die Höhe der Grabgebühr bemisst sich nach der gemeindlichen Friedhofgebührensatzung, und zwar nach der jeweils geltenden Fassung zum Zeitpunkt des Ablauftermins. Die Berechtigten erhalten rechtzeitig vor Ablauf ein entsprechendes Angebot zur Grabnutzungsverlängerung.

Die regelmäßige Nutzungszeit beträgt für Einzel- und Familiengrabstätten 15 Jahre, für Urnenreihengräber 10 Jahre, für Kammern in der Urnenstelenanlage 10 Jahre, für die Grabanlage Lebensweg 10 Jahre und auch für die Baumgräber 10 Jahre.

Das Nutzungsrecht kann auch für einen kürzeren Zeitraum verlängert werden, die Mindestverlängerungszeit beträgt jedoch 5 Jahre. Die Gebühr ist für den gesamten Verlängerungszeitraum bzw. anteilig im Voraus zu entrichten.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Heitauer oder Frau Rönsch von der Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 08661/9887-33, bzw. 08661/9887-34 zur Verfügung.