Titel Logo
Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung 2023

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde der Entwurf der Unterlagen zur Haushaltsplanung 2023 und Finanzplanung 2022 mit 2026 mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.03.2023 fristgerecht ins RIS eingestellt.

Der Vorsitzende erläutert in der Sitzung noch einmal die (nachstehenden) Eckdaten des Haushalts.

Der Finanz- und Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 13.03.2023 ausführlich mit dem Haushaltsplan beschäftigt und letztlich einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Verabschiedung zu empfehlen.

Die aus dem Gemeinderat gestellten Fragen konnten allesamt beantwortet werden, sodass der Vorsitzende letztlich die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung stellt.

siehe Seite

Letztlich beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Satzung:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Grabenstätt, Landkreis Traunstein für das Haushaltsjahr

2023

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  10.118.480 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.324.790 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  — 350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  —  350 v. H.

2. Gewerbesteuer —  350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Grabenstätt, 02. Mai 2023

Gemeinde Grabenstätt

Wirnshofer, 1. Bürgermeister

Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthält, wurde sie einen Monat nach Vorlage bei der Rechtsaufsicht ausgefertigt und jetzt bekanntgemacht.

Diese Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Schlossstraße 15, Zimmer Nr. 8, I. Stock, während der allgemeinen Dienstzeiten, aus.