Am Sonntag, den 08. Oktober 2023, findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Für die Wahlabwicklung während des Tages und zur Ermittlung des Ergebnisses am Abend werden in den 3 Urnenwahl- und den 4 Briefwahlbezirken wieder mehr als 60 Helferinnen und Helfer benötigt.
Die Mitglieder in den jeweiligen Wahlvorständen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und werden aus dem Kreis der örtlichen Wahlberechtigten formell berufen. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist grundsätzlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde haben bereits bei zurückliegenden Wahlen und Abstimmungen durch ihre Mitarbeit ein hohes Maß an staatsbürgerlichem Engagement gezeigt. Hierfür wollen wir uns recht herzlich bedanken! Die Gemeinde möchte mit diesem öffentlichen Aufruf gleichwohl Bürgerinnen und Bürger gewinnen, welche sich eine Mitarbeit aus eigenem Antrieb heraus vorstellen können.
Für die Tätigkeit brauchen keine besonderen Vorkenntnisse mitgebracht werden. Auch junge Leute (Volljährigkeit vorausgesetzt) könnten dadurch erstmals ein Ehrenamt bekleiden und bei der Durchführung einer Wahl - als prägendes Element unserer Demokratie - wertvolle Unterstützung leisten und Erfahrung sammeln.
Aufgabe ist es, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das örtliche Wahlergebnis zu ermitteln. Zur Vorbereitung findet einige Tage zuvor eine kurze Wahleinweisung statt. Am Wahltag erfolgt der Dienst in einem „Zwei-Schichtenbetrieb“ (wahlweise vormittags oder nachmittags). Zur Ergebnisermittlung ab 18.00 Uhr ist die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich.
Übrigens: Jedes Wahlvorstandsmitglied bekommt für die Ausübung dieses Ehrenamtes ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 60,- €. Bei Bedarf werden auch Bestätigungen für die Mitarbeit ausgestellt, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Wenn Sie die Gemeinde durch Ihre aktive Mitarbeit unterstützen wollen oder Fragen zum Wahlhelferdienst haben, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt bei der Gemeinde Grabenstätt, Herrn Lex oder Frau Grünbauer, Tel. 08661/9887-13, oder per eMail an: wahlamt@grabenstaett.de.