Im Rahmen der Landratswahl am 29.06.2025 muss mit der Wahrscheinlichkeit einer Stichwahl gerechnet werden, und zwar dann, wenn bei der Wahl des Landrats auf keinen der sich bewerbenden Kandidaten mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfällt. Die Stichwahl würde zwischen den beiden Bewerbern, auf die die meisten Stimmen entfallen sind, notwendig werden. Termin wäre Sonntag, den 13. Juli 2025.
Bitte beachten Sie die Bekanntgabe des Ergebnisses, die vom Wahlleiter des Landkreises Traunstein vorgenommen wird. Neben der Veröffentlichung durch die Lokalpresse wird selbstverständlich auch eine entsprechende Bekanntmachung an der gemeindlichen Amtstafel am Rathaus sowie auf der website der Gemeinde Grabenstätt erfolgen.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Hauptwahl am 29.06.2025. Auch die Stimmbezirkseinteilung würde unverändert bleiben; die Wähler müssten zur Teilnahme an der Stichwahl also die gleichen Wahllokale aufsuchen wie bei der Hauptwahl. Wahlberechtigte, die bereits für die Hauptwahl Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen, sofern dies beim ersten Antrag so angegeben wurde. Wer diese Vormerkung beim Erstantrag nicht getroffen hat und erneut Briefwahlunterlagen wünscht oder wer sich erstmals Briefwahlunterlagen ausstellen lassen möchte, der hat diese schriftlich, persönlich bzw. über das Bürgerservice-Portal zu beantragen.