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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde der Entwurf der Unterlagen zur Haushaltsplanung 2025 und Finanzplanung 2024 mit 2028 mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 28.04.2025 fristgerecht ins RIS eingestellt.

Der Vorsitzende erläutert in der Sitzung noch einmal die (nachstehenden) Eckdaten des Haushalts.

Der Finanz- und Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 09.04.2025 ausführlich mit dem Haushaltsplan beschäftigt und letztlich einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Verabschiedung zu empfehlen.

Die aus dem Gemeinderat gestellten Fragen konnten allesamt beantwortet werden, sodass der Vorsitzende letztlich die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung stellt.

Letztlich beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Satzung:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Grabenstätt, Landkreis Traunstein

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  13.254.250 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  8.270.940 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Grabenstätt, 02. Mai 2025
Gemeinde Grabenstätt
Wirnshofer, 1. Bürgermeister

Nachrichtliche Angaben:

Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern wurden in der Satzung vom 12.11.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  350 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  350 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  350 v. H.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 30.04.2025, Geschäftszeichen: K.20-940-240009, mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthält.

Diese Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Schlossstraße 15, Zimmer Nr. 8, I. Stock, während der allgemeinen Dienstzeiten, aus.