Plan ohne Maßstab
Bekanntmachung
über die Einstellung des Verfahrens zur 25. Änderung
des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren)
Der Gemeinderat Grabenstätt hat in der Sitzung am 13.04.2026 die Einstellung des Verfahrens zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grabenstätt zur Darstellung eines Sondergebiets Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, beschlossen. Parallel hierzu wurde das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, ebenfalls eingestellt.
Die 25. Flächennutzungsplanänderung wurde mit Beschluss vom 13.05.2024 eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.06.2024 amtlich bekanntgemacht, im direkten Anschluss fand die frühzeitige Beteiligung der Fachstellen und der Öffentlichkeit statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden gestaltet sich die Umsetzung des Vorhabens in Bezug auf Grundwasser und den Bodenschutz so umfangreich, dass sich laut Vorhabenträger das Projekt nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt. Nach umfassender Bewertung der Kosten und Risiken hat der Vorhabenträger der Gemeinde mitgeteilt, dass das Projekt nicht weiterverfolgt wird.
Der ursprünglich geplante Geltungsbereich für die 25. Änderung des Flächennutzungsplans kann aus dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die bisherigen Unterlagen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans können auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitplanverfahren - Einstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans
eingesehen werden.
Die Unterlagen zur geplanten 25. Änderung des Flächennutzungsplans liegen im Rathaus der Gemeinde Grabenstätt im Schloss Grabenstätt, Schloss-Straße 15 in 83355 Grabenstätt, Zimmer-Nr. 10, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Beschluss zur Einstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Übersichtsplan zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Sondergebiets Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt: