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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Baurecht

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erlstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt

Bekanntmachung

über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erlstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt (Parallelverfahren)

Der Gemeinderat Grabenstätt hat in der Sitzung am 13.04.2026 die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erlstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, beschlossen. Parallel hierzu wurde das Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Sondergebiets Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, ebenfalls eingestellt.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erlstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, wurde mit Beschluss vom 13.05.2024 eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.06.2024 amtlich bekanntgemacht, im direkten Anschluss fand die frühzeitige Beteiligung der Fachstellen und der Öffentlichkeit statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden gestaltet sich die Umsetzung des Vorhabens in Bezug auf Grundwasser und den Bodenschutz so umfangreich, dass sich laut Vorhabenträger das Projekt nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt. Nach umfassender Bewertung der Kosten und Risiken hat der Vorhabenträger der Gemeinde mitgeteilt, dass das Projekt nicht weiterverfolgt wird.

Der ursprünglich geplante Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erlstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, kann aus dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die bisherigen Unterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bürgersolarpark Erlstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, können auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitplanverfahren > Einstellung des Aufstellungsverfahrens VBP „Bürgersolarpark Erlstätt“ FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt

eingesehen werden.

Die Unterlagen zur geplanten Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erlstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, liegen im Rathaus der Gemeinde Grabenstätt im Schloss Grabenstätt, Schloss-Straße 15 in 83355 Grabenstätt, Zimmer-Nr. 10, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Beschluss zur Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erlstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

 

 

Grabenstätt, den 04.05.2026
Gemeinde Grabenstätt
Gez.G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister 

Übersichtsplan zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erlstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt