In der Gemeinde Grabenstätt gibt es die gemeindliche Kindertageseinrichtung „Mäusebande“ in Erlstätt und den Pfarrkindergarten „Haus für Kinder St. Maximilian“ in Grabenstätt. Ab dem kommenden Kindergartenjahr 2023/24 wird das Angebot um einen Waldkindergarten ergänzt, den Kinder ab dem dritten Lebensjahr besuchen können. Der Betriebsbeginn wird zum 1. September erfolgten, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Die Aufnahmezahl wird vorerst aber auf 10 bis 15 Kinder begrenzt sein. Die Verwaltung arbeitet intensiv an den Vorbereitungen, um auch das Planungs- und Genehmigungsverfahren zügig vorantreiben zu können. Entstehen soll der Waldkindergarten auf einem gemeindlichen Grundstück am nördlichen Rand des Eichbergwaldes. Da die leichte Hanglage aber für einen großen „Bauwagen“ ungeeignet ist, hat man sich für eine ortsfeste Waldhütte als Unterkunftsvariante entschieden. Laut erster Prognose müsse man mit Investitionskosten von bis zu 150.000 Euro rechnen. Ein individuell angefertigter „Bauwagen“ wäre nebst Geländevorbereitung und Nebenkosten ähnlich teuer gewesen. Eine finale Kostenberechnung könne aber erst nach der Erteilung des Planungsauftrages erstellt werden, so der Vorsitzende. Die Zugänglichkeit sei durch den Eichbergrundweg gesichert und auch hinsichtlich der Nutzbarkeit und Bebaubarkeit des Geländes würden sich keine besonderen Hürden ergeben. Zudem spreche das Jugendamt ebenfalls von einem gut geeigneten Standort.
Sollte die katholische Kirchenstiftung St. Maximilian mangels Zustimmung des Ordinariats nicht die Trägerschaft übernehmen können, so werde dies die Gemeinde selbst machen, so der Erste Bürgermeister. Der Bedarf für eine alternative Betreuungsform sei auf jeden Fall da. Einige Eltern haben bereits ihr festes Interesse an einer Betreuung in der neuen Einrichtung bekundet. Im Rahmen eines ersten Elternabends wurde die Grundzüge des Projekts sowie das Wesen eines Waldkindergartens vorgestellt.
Nach der Besichtigung entsprechender Waldkindergärten und den Erfahrungsberichten von anderen Trägern ist man zum Schluss gekommen, dass die Unterkunft für die Kinder auch ein möglichst großes Vordach besitzen sollte, so der Vorsitzende. Auch für die sanitären Belange gibt es Lösungen. Der Gemeinderat zeigte sich von einer beispielhaft dargestellten Waldkindergartenhütte angetan. Die Entscheidung über die genaue Ausführung wird das Gremium dann in einer der nächsten Sitzungen treffen. Mit dem gemeindlichen Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Eichbergwald habe man jedenfalls den optimalen Unterkunfsstandort gefunden. Für die Kinder steht dort ein sehr großzügiges und interessantes Spielumfeld zur Verfügung.
Der Erste Bürgermeister betonte, dass nur bei extremen Wetterereignissen ein sparater Schutzraum aufgesucht werden müsse. Diese Ersatzunterkunft kann sich in einem der nahegelegenen Gebäuden am Eichbergfeld befinden. Sobald alle Fakten abschließend vorliegen und auch die Trägerschaft geklärt ist, wird die Gemeinde nochmals zu einem Informationsabend einladen. Bedarfsanmeldungen für die Betreuung im neuen Waldkindergarten können unabhängig davon schon jetzt formlos bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
In vorausgegangenen Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses wurde erörtert, ob und in welcher Form die Gemeinde eine Stellplatzsatzung erlassen sollte, um die Stellplatzregelung transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze für verschiedene Bauvorhaben wurde in der Vergangenheit immer wieder kontrovers diskutiert. Die Einforderung einer bestimmten Anzahl an Stellplätzen führte mangels entsprechender Grundlage desöftern zu Problemen.
Dieser ungeklärte Rechtsrahmen tritt insbesondere in den Ortsbereichen auf, für die entweder kein Bebauungsplan vorliegt oder in überplanten Ortsbereichen, für die zwar ein Bebauungsplan vorliegt, aber keine konkreten Regelungen zum Stellplatzbedarf getroffen wurden. Dies betrifft insbesondere ältere Bebauungspläne aus den 60er und 70er Jahren.
Sofern die Gemeinde – aus welchen Gründen auch immer – ihre Planungshoheit in Form einer Festsetzung nicht ausübt bzw. ausgeübt hat, gilt generell die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern, die wiederum dem tatsächlichen Bedarf an Stellplätzen erfahrungsgemäß nicht gerecht wird. Als Diskussionsgrundlage war dem Bau- und Planungsausschuss bereits der Entwurf einer Stellplatzsatzung vorgelegt worden, die lediglich die Anzahl der erforderlichen Stellplätze, abhängig von der Größe der Wohneinheiten, festlegen soll. Diese „einfache“ Form einer Stellplatzsatzung wurde einem sehr umfangreichen und detaillierten Satzungsmuster gegenüber gestellt. Die ausführliche Variante wurde jedoch verworfen, weil die Umsetzung und Kontrolle als schwierig und nicht praktikabel erachtet wurde.
Am 27.04.2023 wurde im Bau- und Planungsausschuss dann der vorliegende Satzungsentwurf abschließend vorberaten und in Teilen noch ergänzt. Gleichzeitg wurde beschlossen, dass dieser Satzungsentwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Der Gemeinderat segnete in seiner Sitzung den Satzungentwurf nun einstimmig ab.
Demnach werden für Einfamilienhäuser künftig 2 Stellplätze gefordert, für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen ab 50 m² ebenfalls 2 Stellplätze je Wohneinheit und für Wohnungen unter 50 m² 1,5 Stellplätze je Wohneinheit. Für reine Wochenend- und Ferienhäuser sind 1,5 Stellplätze je Wohneinheit vorzuhalten. Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden sind in einem bestimmten Verhältnis auch Besucherstellplätze zu berücksichtigen. Hinsichtlich der genauen Ermittlung der erforderlichen Anzahl, z.B. bei Vorhaben mit unterschiedlichen Nutzungen, sieht die Satzung weitere Regelungsinhalte vor. Nicht überdachte Stellplätze und Stellplätze in Carports sind im Übrigen versickerungsfähig herzustellen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein gesonderter Stellplatznachweis gefordert werden.
Alte Baugenehmigungen werden von der neuen Satzung nicht erfasst. Für alle neuen Baugesuche ist dann die Stellplatz-Satzung heranzuziehen, soweit ein zugrunde liegender Bebauungsplan keine eigenen Stellplatz-Festsetzungen enthält. Die Satzung tritt am 01.06.2023 in Kraft (Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung der Stellplatz-Satzung erfolgt in dieser Gemeindeanzeigerausgabe).
Einstimmig hat der Gemeinderat auch die Schöffenvorschlagsliste beschlossen, in die nun insgesamt 12 Personen aufgenommen wurden. Insgesamt 22 Bewerbungen sind zuvor bei der Gemeinde eingegangen. Die Schöffenvorschlagsliste ist bis spätestens 5. Juni 2023 an das Amtsgericht Traunstein weiterzuleiten. Nach der Beschlussfassung liegt die Liste noch zur Einsichtnahme öffentlich aus. Innerhalb einer Woche nach Ende der Auflegungsfrist könne dagegen noch Einspruch erhoben werden, so der Erste Bürgermeister. Laut Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Traunstein vom 23. Januar 2023 obliegt es der Gemeinde, respektive dem Gemeinderat mindestens zehn, aber auch nicht wesentlich mehr Personen vorzuschlagen. Dies sind doppelt so viele Kandidaten, wie am Ende vom Amtsgericht dann als Schöffen tatsächlich ernannt werden.
Die für das Schöffenamt vorgeschlagenen Personen erfüllen allesamt folgende Kriterien: Sie leben aktuell im Gemeindegebiet, sind bei einem möglichen Beginn der Amtsperiode alle mindestens 25 Jahre alt und haben das 70. Lebensjahr dann noch nicht vollendet. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffens, sprich ehrenamtlichen Richters, verlange in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch eine gewisse körperliche Eignung, so der Vorsitzende.
Nach der Einreichung der Vorschläge wird die Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen in der zweiten Jahreshälfte durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Traunstein erfolgen. Schöffen werden bundesweit für eine fünfjährige Amtsperiode gewählt. Diese beginnt 2024 und endet 2028. Die Schöffen kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte und bei den Schöffengerichten und Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Der Erste Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass der Kulturausschuss des Bezirkstags Oberbayern in seiner Sitzung am 19. April beschlossen hatte, mehrere kommunale, kirchliche und private Vorhaben finanziell im Rahmen der Denkmalpflegeförderung zu unterstützen. Auch die Gemeinde Grabenstätt profitiert erfreulicherweise davon und erhält eine ansehnliche Förderung in Höhe von 49.000 Euro für die Sanierung und Revitalisierung der Alten Schule in Erlstätt. Man sehe sich dadurch bestärkt, trotz des aufwändigen Sanierungsaufwandes die richtige Entscheidung getroffen zu haben, so Wirnshofer. Die aufwendigen Sanierungsarbeiten im denkmalgeschützten alten Schulhaus haben in diesem Januar begonnen und sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die aktuelle Kostenprognose für die bisher größte Einzelmaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung in der Gemeinde beläuft sich auf rund fünf Millionen Euro. Insgesamt rechnet die Gemeinde mit bis zu zwei Millionen Euro an Fremd- und Fördermittel.
Aus der zurückliegenden nichtöffentlichen Sitzung gab der Vorsitzende bekannt, dass dem Antrag des Feuerwehrvereins Grabenstätt auf Erweiterung der Sandsackhalle als Lager- und Stellfläche zugestimmt wurde.
Bekannt gegeben wurde auch die Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau eines Hochbehälters für die gemeindliche Trinkwasserversorgung Marwang. Der Auftrag geht nach entsprechender Ausschreibung und Wertung an das Ing.Büro Dippold & Gerold aus Prien a. Chiemsee.
Für die Sanierung der „Alten Schule Erlstätt“ wurden außerden zwei weitere Gewerke vergeben. Der Auftrag für die Metallbauarbeiten geht an die Schlosserei Fritz Mayer aus Bad Reichenhall zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 20.194,30 €. Die Arbeiten für die Schlosserarbeiten wurden an die Firma Metallbau Stangassinger aus Schönau am Königsee zum Bruttoangebotspreis von 23.913,05 € vergeben.
Notwendig wird auch eine Ertüchtigung der Straßenentwässerung im Bereich der Hochgernstraße/Hochlerchweg in Erlstätt. Den Auftrag für die Tiefbauarbeiten erhält die Firma Gastager aus Übersee. Der Bruttoangebotspreis beträgt 36.369,86 €.