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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde der Entwurf der Unterlagen zur Haushaltsplanung 2024 und Finanzplanung 2023 mit 2027 mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 29.04.2024 fristgerecht ins RIS eingestellt.

Der Vorsitzende erläutert in der Sitzung noch einmal die (nachstehenden) Eckdaten des Haushalts.

Der Finanz- und Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 23.04.2024 ausführlich mit dem Haushaltsplan beschäftigt und letztlich einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Verabschiedung zu empfehlen.

Die aus dem Gemeinderat gestellten Fragen konnten allesamt beantwortet werden, sodass der Vorsitzende letztlich die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung stellt.

Letztlich beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Satzung:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Grabenstätt, Landkreis Traunstein für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 11.696.879 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  6.241.709 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  — 350 v. H.
    b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
  2. Gewerbesteuer  —  350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Grabenstätt, 13. Mai 2024
Gemeinde Grabenstätt
Wirnshofer, 1. Bürgermeister

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 10.05.2024, AZ: 3.20-941-230005, mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthält.

Diese Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Schlossstraße 15, Zimmer Nr. 8, I. Stock, während der allgemeinen Dienstzeiten, aus.