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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 11/2024
Aus der Gemeindeverwaltung
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Aus der Gemeindeverwaltung

Anordnung gemäß §§ 44 und 45 zum Vollzug

der Straßenverkehrsordnung (StVO)

für den Grabenstätter Bauernmarkt zur Irisblüte am

Samstag, den 08. Juni 2024

Die Gemeinde Grabenstätt erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO i.V.m. Art. 2 bis 4 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (GVBl S. 220, BayRS 9210-1-l/B), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23.12.2020 (GVBl. S. 683) aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende

Anordnung:

  1. Aus Anlass des Grabenstätter Bauernmarktes zur Irisblüte werden am Samstag, den 08. Juni 2024, von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt:

    - der gesamte Marktplatz (von Norden her nach der Abzweigung in die Marktstraße) und vom Süden her ab dem Kriegerdenkmal, wobei die Straße von dort in Richtung Marktplatz bis zum Sepphuberweg für Anlieger frei ist,

    - die Ausfahrt der Poststraße in den Marktplatz.
  2. Für die Hauptstraße und die Marktstraße wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Km/h angeordnet.
  3. Die Umleitung erfolgt über die Marktstraße.

Die Straßensperrungen und Umleitungen werden entsprechend beschildert. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mir deren Beseitigung. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Bauhof Grabenstätt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Gemeinde Grabenstätt
gez. Gerhard Wirnshofer
1. Bürgermeister