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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 11/2025
Aus dem Gemeinderat
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​​​​​​​Kurzbericht über die Bau- und Planungsausschusssitzung vom 08.05.2025:

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich mit folgenden Anträgen und Angelegenheiten befasst:

  • Antrag Abbruch und Neuerrichtung der landwirtschaftlichen Tenne auf dem Grundstück FlNr. 687 (Untereggerhausen 2), Gemarkung Oberhochstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Nutzungsänderung der Wohnung im Untergeschoss in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück FlNr. 1774/21 (Ringstraße 35), Gemarkung Grabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 814/12 (Sonnleiten 3), Gemarkung Erlstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten, Tiefgarage und Stellplätzen auf den Grundstücken FlNrn. 685/9, 685/5 und 685/10 (Überseestraße – zwischen Kreisaltenheim und Wohnbebauung Am Eichbergfeld), Gemarkung Grabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Bebauungsplan „Grabenstätt Winkl Südwest“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 1774/313 (Max-Fürst-Straße 18), Gemarkung Grabenstätt. Im Rahmen des laufenden Änderungsverfahrens wurde der Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Es war möglich, das Verfahren abzuschließen und den erforderlichen Satzungsbeschluss zu fassen.
  • Ortssatzung „Winkl Süd“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 1759 Teilfläche und 1759/2 (bei Winkl 17), Gemarkung Grabenstätt. Im Rahmen des laufenden Änderungsverfahrens wurde der Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Es war möglich, das Verfahren abzuschließen und den erforderlichen Satzungsbeschluss zu fassen.
  • Ortssatzung „Winkl Süd“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 1753 (Winkl 23), Gemarkung Grabenstätt. Es wurde beschlossen, das Änderungsverfahren weiterzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Planungsschritte in die Wege zu leiten.
  • Bebauungsplan „Nickelberg“ im Bereich der Grundstücke FlNrn. 353/14 und 353/8 (Am Karwinkel 22), Gemarkung Grabenstätt. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans im Rahmen einer Nachverdichtung wurde stattgegeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Planungsschritte in die Wege zu leiten.

Im Übrigen nahm der Bau- und Planungsausschuss erteilte Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen sowie Isolierte Befreiungen wie folgt zur Kenntnis: