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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 11/2025
Bekanntmachungen der Gemeindekasse
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Förderung der musikalischen Bildung 2024/2025

Die Gemeinde Grabenstätt wird auch heuer wieder den Musikunterricht von Kindern und Jugendlichen finanziell unterstützen.

Neben den Jugendlichen, die den Musikverein Grabenstätt besuchen, werden im Rahmen der Haushaltsmittel auch die Jugendlichen unter 18 Jahren aus der Gemeinde Grabenstätt unterstützt, die eine Ausbildung in einer auswärtigen Musikschule erhalten.

Maßgebend für die Gewährung der Förderung ist der Stichtag 01. September 2024. Wer in den Genuß der Förderung kommen möchte, kann diese, soweit noch nicht geschehen, bis zum 01. Juli 2025 formlos in der Gemeindekasse (Zi.-Nr. 9, 1. Stock) beantragen.

Dem Antrag muss eine Bescheinigung der betreffenden Musikschule, aus der Name, Geburtsdatum und Instrument, die jährlichen Kosten sowie die Fortdauer des Besuches der Musikschule ersichtlich sind, beiliegen.

Bitte geben Sie auch Ihre Bankverbindung an!

Die Höhe der Förderung wird sich nach der Anzahl der Anträge richten. Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilung nicht die Kinder und Jugendlichen des Musikvereins betrifft. Für diese nimmt der Verein die Meldung wahr und verwendet diese Förderung zur Deckung der allgemeinen Ausbildungskosten.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß nach dem 01.07.2025 eingehende Meldungen nicht mehr berücksichtigt werden können!