Nach fast einem Jahr beschäftigte sich der Gemeinderat wieder mit den Bauleitplanverfahren im Bereich des Sondergebiets Betonmischwerk und Kiesaufbereitung in Brodeich.
Anfang 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Parallel dazu wurde am 28.01.2019 auch die Aufstellung des Bebauungsplan „Sondergebiet Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ beschlossen. Die entsprechenden Planungsunterlagen wurden schließlich im Herbst 2020 gebilligt, das Verfahren nach dem Baugesetzbuch in die Wege geleitet. Es folgten für beide Verfahren die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) parallel in der Zeit vom 07.12.2020 bis 07.01.2021.
Aus diesen Beteiligungen (öffentliche Auslegungen und Beteiligung der Fachbehörden) gingen Stellungnahmen ein. Zur fundierten Abwägung über einige Einwendungen war es notwendig, Schallimmissionen im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsbelastung untersuchen zu lassen. Der Untersuchungsbericht von der Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB wurde schließlich mit Datum vom 07.12.2021 vorgelegt.
In der Sitzung am 27.06.2022 wurde schließlich beschlossen, auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse und unter Berücksichtigung des o. g. Verkehrsgutachtens die Planungsunterlagen entsprechend fortzuschreiben und dem Gemeinderat erneut zur Billigung vorzulegen.
In der Sitzung am 22.05.2023 erläuterte Herr Steinert vom beauftragten Planungsbüro Hohmann & Steinert, Übersee, die vorliegenden und aktualisierten Planungsunterlagen: Es wurde eine Änderung des Geltungsbereichs um die Ausgleichsflächen und die Flächen aus dem Ökokataster sowie Ergänzungen und Überarbeitungen in der Begründung und im Umweltbericht hinsichtlich der Ausgleichsflächen und der Flächen aus dem Ökokataster vorgenommen.
Weitere wesentliche Änderungen sind die Aufnahme der Inhalte des o. g. Verkehrsgutachtens „Prognose und Beurteilung der planungsbedingten Zunahme des öffentlichen Straßenverkehrs“, der Nachtrag der Anbauverbotszone an der Kreisstraße TS 54, die Festlegung zur Entwässerung im Einmündungsbereich der Kreisstraße, der Verkehrsfluss auf der Kreisstraße, die Regelung zu Altlastenverdachtsfällen und die Ergänzung der Ausgleichsfläche A4.
Die laufende Bauleitplanung soll die Zulässigkeit von Vorhaben festlegen und damit eine gewisse Ordnung auf dem Betriebsgelände schaffen. Außerdem sind Ziel des neuen Bebauungsplans insbesondere die Planungssicherheit für Investitionen zur Erneuerung von Altanlagen, die Festlegung von Eingrünungsmaßnahmen und die landschaftliche Einbindung des Betriebsgeländes. Außerdem sind die Festlegung und die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und die Festlegung der Rekultivierung nach der angenommenen Lebensdauer eines Bebauungsplans (ca. bis 2050) Ziel der Bauleitplanung mit Grünordnungsplan.
Zusätzlich zum Bebauungsplan sollen zur Konkretisierung der im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen Regelungen (Fristen, Bedingungen etc.) in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Grabenstätt und der Firma Rohrdorfer getroffen werden.
Vertraglich könnten beispielsweise Regelungen über die Zufahrt (Lage, Bedingungen und Umsetzungsfrist), die Oberflächenentwässerung, die Abgrenzung und die Eingrünung des Betriebsgeländes, die Umsetzung von Ausgleichsflächen, die Errichtung einer Kleinkläranlage und Eingrünungsmaßnahmen im gesamten Randbereich und deren zeitliche Umsetzung getroffen werden. Zudem ist dies denkbar für den Artenschutz (zeitliche Beschränkung der Beleuchtungsanlagen) oder eine Regelung darüber, an wie vielen Tagen pro Jahr ein mobiler Brecher im Sondergebiet 3 betrieben werden darf.
Herr Steinert verdeutlichte außerdem anhand von Geländeschnitten, dass die neuen Anlagen in der Höhe ca. 10 m geringer sind als die bestehenden Anlagen. Dadurch ist eine wesentlich bessere Eingrünung möglich. So kann sich ein Zusammenspiel aus unterschiedlichsten Biotopen ergeben, das sonst nicht entstehen würde. Dies sieht Herr Steinert als großes Plus für die ökologischen Belange.
Es wurde weiterhin erläutert, wie sich die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Inanspruchnahme der Betriebsflächen errechnen.
Kontrovers diskutiert wurden die Ergebnisse aus dem vorliegenden Verkehrsgutachten. Es kristallisiert sich aus dem Gremium der Wunsch heraus, die dem Schallgutachten zugrundeliegenden Zahlen zu erläutern. Man befürchtet, dass diese nicht die tatsächliche Verkehrsbelastung wiederspiegeln, da dem Gutachten die Zahlen aus der Verkehrszählung 2015 zu Grunde liegen und diese auf die Jahre 2021 und 2022 hochgerechnet wurden.
Bürgermeister Gerhard Wirnshofer stellte fest, dass das Gutachten im Rahmen einer weiteren Behördenbeteiligung von den Fachstellen (insbesondere Landratsamt, SG Immissionsschutz) auch hinterfragt würde und hier ggfs. Nachforderungen oder Änderungen gestellt würden, sollte das Gutachten nicht in Ordnung sein oder Lücken aufweisen.
Schließlich wurden die vorliegenden Planungsunterlagen für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan „Sondergebiet Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ im Bereich Brodeich durch mehrheitlichen Beschluss gebilligt.
Durch eine öffentliche Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Gemeindeanzeigers wird auf die öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB hingewiesen. Es werden dann auch die Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden) nach § 3 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Die zur Verfügung stehenden Unterlagen werden dann auch über die Homepage der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Schon vor etlichen Wochen hat das Landratsamt Traunstein die Gemeinde aufgefordert, zeitnah auf dem Gemeindegebiet für die Unterbringung von Flüchtlingen zu sorgen. Die Gemeinde Grabenstätt ist eine von etwa zehn weiteren Gemeinden im Landkreis Traunstein, welche schon seit längerem keine Flüchtlingsunterkünfte mehr zur Verfügung stellt.
Die Regierung von Oberbayern bezeichnet das Zugangsgeschehen von Flüchtlingen weiterhin als sehr hoch. Fast jede Woche werden dem Landkreis Traunstein ca. 50 Personen zugeteilt, für deren Unterbringung das Landratsamt zu sorgen hat. Im Durchschnitt sind dies etwa 150 bis 200 Personen im Monat. In Abhängigkeit ihrer Einwohnerzahlen betrifft dies alle Landkreise und somit grundsätzlich alle Kommunen in Bayern. Die Aufnahmekapazitäten des Landkreises sind nahezu erschöpft, weshalb nun jegliche Form der Unterbringung geprüft wird. Im März waren im Landkreis insgesamt 1.900 Personen in sechs Gemeinschaftsunterkünften bzw. 65 dezentralen Unterkünften untergebracht. Etwa 2.000 Flüchtlinge aus der Ukraine kommen nochmals hinzu, welche allerdings privat untergekommen sind.
In Hinblick auf die Solidarität der Gemeinden und Städte untereinander soll nun auch die Gemeinde Grabenstätt neben anderen Kommunen, denen eine Unterbringung noch nicht gelungen ist, in die Pflicht genommen werden. Das Landratsamt begründet dies auch mit der Last, die von anderen Gemeinden und Städte bereits seit Jahren tragen wird und dem Bedürfnis, diesbezüglich einen gerechten Ausgleich zu schaffen.
In der Tat kommen bereits viele Gemeinden ihrer Verantwortung nach und erfüllen ihre Unterbringungsquote bzw. stellen sogar ein weitaus größeres Kontingent an Plätzen zur Verfügung, als es aktuell gefordert wäre. Im Gemeinderat wurde dieses Thema bereits mehrfach diskutiert und nach Lösungen gesucht. Leider blieb die Suche nach geeigneten Objekten in der Gemeinde bis jetzt erfolglos. Entsprechende Appelle, wonach bewohnbare Gebäude gemeldet werden sollten, zeigten keine Wirkung. Natürlich wurden auch alle gemeindlichen Liegenschaften eingehend geprüft, welche sich aufgrund deren Lage oder anderer Aspekte jedoch als ungeeignet herausstellen.
Für die Gemeinde Grabenstätt liegt das Unterbringungssoll aktuell bei gut 50 Personen. Um zumindest teilweise dem Unterbringungsgebot nachzukommen, wurde nun entschieden, das im Frühjahr von der Gemeinde erworbene „Edl“-Anwesen am Marktplatz vorübergehend für die Unterbrinung von bis zu 15 Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Nach dem Wunsch des Gemeinderates sollte das Objekt einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden, ein konkreter Verwendungszweck stand allerdings noch nicht fest. Das Anwesen wurde inzwischen vom Landratsamt begutachtet und auch die Regierung von Oberbayern hat mittlerweile die Freigabe für die Anmietung erteilt. Der Mietvertrag läuft zunächst für ein Jahr. Größere Umbauarbeiten waren nicht notwendig, weshalb die Räumlichkeiten schon ab 01.06.2023 bezogen werden können. Zur Herkunft der Flüchtlinge, die die Unterbringung beziehen werden, kann keine Vorhersage getroffen werden. Dies stellt sich erst unmittelbar nach der Verteilung durch das Landratsamt Traunstein heraus.
Unabhängig von diesem ersten Schritt wird sich der Gemeinderat in absehbarer Zeit erneut mit dem Thema beschäftigen, um eine entsprechende Unterbringungslösungen zu finden und Ersatzmaßnahmen abwenden zu können. Die Akquisetätigkeit wird deshalb nochmals konkretisiert. Sofern bis Mitte des Jahres keine geeigneten Objekte generiert werden können, steht möglicherweise die Schaffung einer temporären Unterkunft im Raum. Dazu müsste allerdings erst ein geeignetes Grundstück ausgewählt und gesichert werden. Die Gemeinde wird im Amtsblatt und auf ihrer Homepage umgehend informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen uns sich die weitere Entwicklung absehen lässt.
Der Erste Bürgermeister gab bekannt, dass zusammen mit den Gemeinden Bergen und Vachendorf die Kooperationsvereinbarung für einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau mit der Deutschen GigaNetz GmbH (DGN) unterzeichnet wurde. Der Gemeinderat hatte den Ersten Bürgermeister bereits im Februar dazu ermächtigt.
Sobald die weiteren Einzelheiten feststehen, soll es eine Bürgerinformationsveranstaltung geben, in der über das Projekt an sich und über den Zeitplan des Glasfaserausbaus unterrichtet wird. Der interkommunale Zusammenschluss mit Bergen und Vachendorf nimmt in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein.
Grundsätzlich ist jeder Netzbetreiber dazu berechtigt, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in einer Stadt oder Gemeinde vorzunehmen. Allerdings bleiben bei den angekündigten Ausbauabsichten verschiedene Ortsteile oder Außenbereiche oftmals unberücksichtigt, welche für einzelne Unternehmen unrentabel sind. Die Deutsche GigaNetz hat im Vergleich zu anderen Netzbetreibern jedoch die weitreichendsten und besten Ausbaupläne vorgelegt. Mit den vorgestellten Ausbauplänen und mit einem parallelen Förderverfahren für die verbleibenden „weißen Flecken“ kann nun eine sehr hohe Ausbaudichte erreicht werden. Der Gemeinderat hat sich in den Vorberatungen deshalb für eine Kooperation mit der DGN entschieden. Wann die Bagger „rollen“ werden steht noch nicht fest, denn zunächst wird die DGN den Vertrieb ihres Glasfaserproduktes vorantreiben. Möglicherweise werden innerhalb der nächsten 24 Monate die Hauseigentümer in den größeren Ortsteilen schon einen Glasfaseranschluss nutzen können. Die damit zusammenhängenden Tiefbauarbeiten werden allerdings nicht spurlos vonstatten gehen. Auf diesen Begleitumstand wies Bürgermeister Gerhard Wirnshofer in der Sitzung vorsorglich bereits hin.
Aus der vorausgegangenen nichtöffentlichen Sitzung gab der Vorsitzende bekannt, dass die Planungsleistungen für die Errichtung des Waldkindergartens am Eichberg an das Ing.Büro Sextl aus Grabenstätt vergeben wurde. Der Auftrag umfasst u.a. die Vermessung des Geländes, die Tragwerks- und Eingabeplanung für die Schutzhütte in Holzbauweise sowie die Prüfung der Zuwegung für den Bau und den Betrieb der Einrichtung.