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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 12/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Flächennutzungsplanänderung und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Bürgersolarpark Erlstätt“

Südwestlich des Erlstätter Gewerbegebiets soll auf einem Grundstück mit der Flurnummer 433 der Gemarkung Erlstätt eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. Zur Darstellung eines entsprechenden Sondergebietes „Bürgersolarpark Erlstätt“ hat der Gemeinderat nun einstimmig die 25. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die vorgelegten Planungsunterlagen sind mit diesem Beschluss ebenfalls gebilligt worden. Zudem wurde die Verwaltung damit beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. Als nächste Schritte erfolgen nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Fachbehörden. Ebenfalls einstimmig nahmen die Räte den Beschlussvorschlag an, für den besagten Bereich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Bürgersolarpark Erlstätt“ aufzustellen. Antragsteller ist die Firma Max Solar in Traunstein. Als Gemeindeverwaltung habe man bereits mit dem Vorhabenträger entsprechende Gespräche geführt und es liege von diesem auch schon eine Kostenübernahmeerklärung für die Bauleitplanung vor, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Lisa-Maria Heigenhauser vom einvernehmlich ausgewählten und beauftragten Planungsbüro Strasser in Traunstein stellte das Bauvorhaben im Gremium vor. Demnach soll auf einer Fläche von 2,55 Hektar eine Anlage mit einer Leistung von 2,3 Megawattpeak (MWp) entstehen. Ziel der Planung sei es, eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und in der Region sicherstellen, so Bürgermeister Wirnshofer. Bei der Fläche handelt es sich um eine sogenannte Konversionsfläche, also eine Fläche, die nach einem früheren Kiesabbau mit anschließender Auffüllung brachliegt und der Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Laut Wirnshofer erfolge die verkehrstechnische Erschließung während der Bauphase über einen öffentlichen Feld- und Waldweg. Näheres sei dann im Durchführungsvertrag, sprich in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde, zu regeln. Wie Heigenhauser weiter mitteilte, könne der Netzanschluss über einen Anschlusspunkt der EG Wolkersdorf zirka 400 Meter östlich der Anlage im Gewerbegebiet erfolgen. Der Einspeisepunkt befindet sich bei der Trafostation nördlich des Tennisplatzes. Die Stromversorgung vor Ort wird durch die Anlage selbst garantiert. Heigenhauser zufolge soll die Anlagenfläche als arten- und blütenreiches Extensivgrünland entwickelt werden. Dazu müssten die Photovoltaik-Module entsprechend verteilt und aufgeständert werden, dass genügend Licht auf den Boden falle und die Vegetation sich gut entwickeln könne. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Fläche könne somit entfallen, so Heigenhauser. Die Belange von Natur und Landschaft würden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgehandelt, ebenso wie die des Immissionsschutzes (mögliche Blendwirkung), so der Vorsitzende. Um die Sicherheit zu gewährleisten, werde eine Einfriedung bis zu einer Höhe von 2,5 Metern festgesetzt. Einstimmig beschloss der Gemeinderat außerdem, dass ein mögliches Werbeschild des Vorhabensträgers maximal drei Quadratmeter groß und nicht beleuchtet sein dürfe. Auf den Hinweis aus dem Rat, auch das Thema „Lärm“ zu berücksichtigen, falls es in dem Bereich einmal zu einer Wohnbebauung kommen sollte, stellte der Erste Bürgermeister klar, dass ein Wohngebiet zwischen zwei Gewerbegebieten kategorisch ausgeschlossen werden könne. Für ein Gewerbegebiet selbst seien die von der Anlage zu erwartenden Geräusche keinesfalls störend.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Erste Bürgermeister gab einige Auftragsvergaben bekannt, die in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurden. So habe der Rat ein Nachtragsangebot der Firma Neubauer aus Bad Endorf in Höhe von 7.165,06 € für zusätzliche Arbeiten hinsichtlich des Gewerks „Holzrestauration (bauzeitliche Türen) – Alte Schule Erlstätt“ nachträglich bestätigt.

Drei weitere Beschlüsse habe der Gemeinderat im Zusammenhang mit dem gemeindlichen Kanalsanierungskonzept gefasst. Das Gremium stimmte den anstehenden Sanierungsmaßnahmen für das Jahr 2024 grundsätzlich zu. Die Ingenieursleistungen für die Planung und Durchführung der bereits festgestellten Sanierungsmaßnahmen wurden an das Ing.Büro Dippold & Gerold, Prien a. Chiemsee, vergeben. Der Auftrag für die Ingenieursleistungen zur Befahrung und Bewertung der diesjährigen Kanalinspektionen wurde an das Ing.Büro HPC aus Übersee erteilt.